Wenn jemand auf 400 € Basis beschäftigt ist und im
Monat ca. 300 € erhält, muss er dies in der Steuer-
erklärung des Ehepartneers bzw. in der Zusammenver-
anlagung angeben ? Er bezahlt ja eigentlich keine
Steuern, die bezahlt ja normalerweise der Arbeit-
geber, also kann er ja eigentlich auch keine Steuer-
erklärung abgeben oder liege ich da falsch ?
LG Mermaid
Servus,
muss er dies in der Steuer-
erklärung des Ehepartneers bzw. in der Zusammenver-
anlagung angeben?
Wenn es sich um einen pauschal durch den Arbeitgeber versteuerten „Minijob“ handelt, nicht. Kann man auf der Abrechung normalerweise sehen.
Aber das:
Er bezahlt ja eigentlich keine
Steuern, die bezahlt ja normalerweise der Arbeit-
geber
ist nicht der Grund. Leute, die Einkünfte z.B. aus dem Häuservermieten oder aus einem Gewerbebetrieb haben, zahlen auch selber die Einkommensteuer darauf.
Es geht tatsächlich darum, ob der Lohn schon durch den Arbeitgeber pauschal versteuert und „verbeitragt“ ist oder nicht.
Schöne Grüße
MM