[ESt] Getriebeschaden während der Dienstfahrt

Hallo Steuerexperten,

ich habe einen Diskussionspunkt aus meinem Bekanntenkreis.
Jemand wird von seinem Arbeitgeber auf einen Kurs geschickt, der 200km vom Arbeitsplatz stattfindet. Auf der Rückfahrt kurz nach Kursende muss er in die Werkstatt fahren und dort wird ein Getriebeschaden festgestellt, weiterfahren sollte er besser nicht, bevor noch mehr im Eimer ist. Also lässt man das Auo dort reparieren und nimmt sich einen Leiwagen!

Kann man nun diese Rechnung (ca. 2.2oo Euro) steuerlich geltend machen, da es während einer betrieblichen Veranstaltung passiert ist?

Der Arbeitgeber kommt natürlich nicht dafür auf, der zahlt nur die gefahrenen Kilometer und den Kurs!

Danke
Markus

Hallo Marcus,

mit dem gesetzlichen Pauschbetrag von 0,30 EUR/km sind sämtliche Kosten (also auch Wartung) abgedeckt. Mehr gibts da leider nicht. Die einzige Ausnahme sind Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit oder bei einer betrieblichen Fahrt.

Grüsse

Alex

Hi !

mit dem gesetzlichen Pauschbetrag von 0,30 EUR/km sind
sämtliche Kosten (also auch Wartung) abgedeckt. Mehr gibts da
leider nicht.

vielleicht sollte man noch anmerken, dass diese Fahrt nicht als „Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ sondern als „Dienstreise“ anzusetzen ist. Welche Aufwendungen für die Fahrt hier geltend gemacht werden können bestimmt sich nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG sondern nach R und H 38 EStR.
Nach dieser Vorschrift können die Kosten für die Fahrt:

  • entweder pauschal mit € 0,30 je gefahrenem Kilometer
  • oder mit den anteiligen Jahreskosten angesetzt werden.

Zur Überprüfung, ob der zweite Wert günstiger ist, sind u.a. folgende Aufwendungen zu addieren:

  • Betriebsstoffkosten,
  • die Wartungs- und Reparaturkosten,
  • die Kosten einer Garage am Wohnort,
  • die Kraftfahrzeugsteuer,
  • die Aufwendungen für die Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen,
  • die Absetzungen für Abnutzung,
  • die Zinsen für ein Anschaffungsdarlehen
  • sowie Aufwendungen infolge von Verkehrsunfällen.

Diese Gesamtkosten sind auf einen Kilometersatz herunterzurechnen. Der günstigere Satz sollte in der Steuererklärung Anwendung finden.

BARUL76

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Hi !

Erstmal danke Für Eure Antworten, aber dennoch hab ich eine Frage dazu:

Nach Euren Ausührungen zu Folge bleibt derjenige auf den Kosten der Reperatur sitzen! Denn die fahrtkostn für die „Dienstfahrt“ hätte er ja sowieso in der Steuer absetzen können…

Wenn sonst keine Fahrtkosten im Jahr bestehen, da der Arbeitnhemer max 500 Meter zu Fuss in die Arbeit hat, kommt die von Barul erläuterte Vorgehensweise auch nicht in Betracht…

Danke nochmals für Eure Hilfe
markus

vielleicht sollte man noch anmerken, dass diese Fahrt nicht
als „Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ sondern als
„Dienstreise“ anzusetzen ist. Welche Aufwendungen für die
Fahrt hier geltend gemacht werden können bestimmt sich nicht
nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG sondern nach R und H 38 EStR.
Nach dieser Vorschrift können die Kosten für die Fahrt:

  • entweder pauschal mit € 0,30 je gefahrenem Kilometer
  • oder mit den anteiligen Jahreskosten angesetzt werden.

Zur Überprüfung, ob der zweite Wert günstiger ist, sind u.a.
folgende Aufwendungen zu addieren:

  • Betriebsstoffkosten,
  • die Wartungs- und Reparaturkosten,
  • die Kosten einer Garage am Wohnort,
  • die Kraftfahrzeugsteuer,
  • die Aufwendungen für die Halterhaftpflicht- und
    Fahrzeugversicherungen,
  • die Absetzungen für Abnutzung,
  • die Zinsen für ein Anschaffungsdarlehen
  • sowie Aufwendungen infolge von Verkehrsunfällen.

Diese Gesamtkosten sind auf einen Kilometersatz
herunterzurechnen. Der günstigere Satz sollte in der
Steuererklärung Anwendung finden.

BARUL76

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