[ESt] Gewinnverteilung Familien-KG - Kind studiert

Hallo !

Ich fange gerade erst an, mich mit dem Thema Steuern zu befassen und bin daher sicher alles andere als „sattelfest“ und muss noch viel lernen. Dennoch habe ich gleich zu Beginn eine Frage, die vielleicht schon etwas spezieller ist.

Fall:

Nehmen wir mal an, da ist eine Familie, bestehend aus Mutter (M), Vater (V), Tochter (T) und Sohn (S). Der V hat ein Unternehmen in der Rechtsform einer KG und ist der Komplementär. Seine beiden Kinder studieren.
Jetzt hat er sich überlegt, dass er die Kinder mit in das Unternehmen nehmen will und zwar als Kommanditisten, damit sie sich voll auf ihr Studium konzentrieren können und nebenbei nicht mehr jobben müssen und trotzdem finanziell versorgt sind.

Meine Frage nun: Hätten die T und der S in diesem Fall ein Einkommen und könnten demnach mögliche Freibeträge geltend gemacht werden ? Konkret frage ich auch, weil ich hier die Auseinandersetzung zu der Sache mit der Abzugsfähigkeit der Studienaufwendungen gelesen habe. So wie ich es verstanden habe, kann man doch immer bis 4000 Euro Aufwendungen abziehen, oder ?

In dem Fall hier könnten die beiden Kinder die ja studieren aufgrund ihres eigenen Einkommens diese Aufwendungen auch geltend machen, oder ?

Okay, falls sich jemand meldet schon jetzt vielen Dank
TraderS

Meine Frage nun: Hätten die T und der S in diesem Fall ein
Einkommen und könnten demnach mögliche Freibeträge geltend
gemacht werden ? Konkret frage ich auch, weil ich hier die
Auseinandersetzung zu der Sache mit der Abzugsfähigkeit der
Studienaufwendungen gelesen habe. So wie ich es verstanden
habe, kann man doch immer bis 4000 Euro Aufwendungen abziehen,
oder ?

Haha,

also im Regelfall ist natürlich eine Familien KG sinnvoll und auch machbar. Die normale Gestaltung ist, dass Vater Beteiligungen den Kindern schenkt und diese Kommanditisten sind. Diese erzielen dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil Komm. i.d.R. als Mitunternehmer (§ 15 II EStG) anzusehen sind.

Das Problem ist hier eine mögliche Gewinnverteilung. Die ganze Sache wird dann vom Finanzamt NICHT anerkannt, wenn die Eltern nur Unterhaltspflichten (Einkommensverwendung) umgehen wollen. Bsp. Mama & Papa haben bisher Unterhaltspflichten für 2 Studenten-Kinder i.H.v. 650 EUR Monatlich auch versteuertem Einkommen erbracht. Wollen M&amp:stuck_out_tongue_winking_eye: nun die Kinder zu Kommanditisten machen, damit diese 650 EUR Gewinn monatlich erzielen, ist dass eine unzulässige Umgehung. Die Gewinnverteilung wird nicht anerkannt werden, wenn die Kommanditeinlage (die geschenkten) gerade so bemessen werden, dass eine ordentliche Gewinnbeteiligung hier gerade zu den EURO führt, die sich die Eltern nun an Unterhalt ersparen.

Bei Gründung einer Familiengesellschaft empfiehlt sich deshalb (auch in Fragen der Unternehmensübergabe im Wege Erbfall) einen Profi (Steuerberater) einzubinden um alle möglichen Gefahren auszuschliessen.

Mfg vom

showbee

[ESt] IMMER € 4.000 bei Studenten abzugsfähig?
Hi !

Zu den (steuer-)rechtlichen Gegebenheiten bei Aufnahme der Kinder in die KG hat showbee bereits Stellung bezogen.

So wie ich es verstanden habe, kann man doch immer bis 4000
Euro Aufwendungen abziehen, oder?

Nein. Als Sonderausgaben können nur die tatsächlich entstandenen/nachgewiesenen Kosten geltend gemacht werden. Liegen diese Aufwendungen allerdings über den € 4.000,00, sind sie maximal bis zur Höhe dieser Grenze abzugsfähig.

BARUL76

.