Wie erklärt man einem Laien, warum es in Deutschland den Progressionsvorbehalt gibt?
Nehmen wir mal an, dieser Laie hat im ersten Halbjahr Einkommen in einem Steuerparadies erzielt, im Geiste der WM nenne ich es Trinidad&Tobago.
In der zweiten Jahreshälfte erzielt dieser Laie Einkünfte in Deutschland. Jedes Halbjahr in etwa der gleichen Höhe.
Der Laie hat auch in der ersten Jahreshälfte auf Trinidad&Tobago gelebt und erst in der zweiten Jahreshälfte in Deutschland.
Jetzt geht es dem Laien um die Steuererklärung in Deutschland und er fragt sich, warum er seine steuerfreien Einkünfte aus Trinidad&Tobago dem Progressionsvorbehalt unterwerfen soll.
Er meint, die Deutschen hätten doch mit seinen Einkünften aus T&T gar nix zu tun.
Meine etwas gemurmelte Erklärung von wegen Besteuerung der Leistungskraft hat den Laien nicht so sehr überzeugt
Soweit ich weiß, war der ursprüngliche Grund der, dass Arbeitslosengeld der bspw. Bauarbeiter nicht versteuert wurde. Jedes Jahr wurden zahlreiche Arbeiter entlassen, die im Frühjahr wieder eingestellt wurden. Von diesen Lohnersatzleistungen wollte der Staat jedoch auch was haben und hat durch den Progressionsvorbehalt eine indirekte und geringere Besteuerung eingeführt.
Jetzt geht es dem Laien um die Steuererklärung in Deutschland
und er fragt sich, warum er seine steuerfreien Einkünfte aus
Trinidad&Tobago dem Progressionsvorbehalt unterwerfen soll.
Er meint, die Deutschen hätten doch mit seinen Einkünften aus
T&T gar nix zu tun.
aber alle Freibeträge sind auch Jahresbeträge
Meine etwas gemurmelte Erklärung von wegen Besteuerung der
Leistungskraft hat den Laien nicht so sehr überzeugt
doch die Leistungsfähigkeit ist schon höher als ohne die ausländischen Einkünfte und es wird auch nur der Steuersatz angehoben.
falsch und richtig gibts in so einem „steuerphilosophischen“ Zusammenhang wohl nicht.
Ich würde die Kasche aber von der anderen Seite her angehen: Die Grundidee bei der Einkommensbesteuerung ist die Besteuerung nach Maßgabe der Möglichkeiten des Einzelnen, seinen Obolus an das Gemeinwesen zu entrichten. Solang das tatsächlich noch ein Obolus war, und solche Blüten gelinden Wahnsinns wie „EK 56“ in der „Tapete“ noch undenkbar waren, gabs tatsächlich Leute, die stolz darauf waren, viel ESt zu zahlen - war das doch die Bestätigung, daß sie leistungsfähige Bürger waren. Naja, vorbei ist vorbei - dennoch:
Progressionsvorbehalt heißt ja rechnerisch, daß das Leistungsvermögen des Steuerpflichtigen nicht bloß nach dem qualifiziert wird, was ihm steuerpflichtig zugeflossen ist, sondern auch nach dem, was ihm steuerfrei zugeflossen ist, aber dennoch sein Leistungsvermögen für das Gemeinwesen erhöht hat.
Daß hier einiges fehlt (z.B. Glückspielgewinne, Eigenheimzulage etc.), ist klar. Dennoch ist der Grundsatz schlüssig: Auch steuerfrei belassene Zuflüsse werden bei der Bestimmung des Tarifes berücksichtigt, der auf die steuerpflichtigen Zuflüsse angewendet wird: Beim Brötchen - oder Sockenkaufen spielt es ja auch keine Rolle, ob Brötchen und Socken von ALG I oder von Arbeitseinkommen bezahlt werden - entscheidend ist bloß, ob der Käufer sie bezahlen kann oder nicht.
nun, die thematik ist vor nicht all zu langer zeit auch beim BFH oder BVerfG klärungsbedürftig gewesen und eigentlich ganz einfach zu erklären: man gibt in deutschland eine das gesamte jahr betreffende erklärung ab. sämtliche freibeträge (werbungskosten, sonderausgaben etc.) werden ja nun keineswegs nur zur hälfte berücksichtigt, nur weil derjenige nur das halbe jahr deutsche einkünfte erzielt hat. im gegenteil: auch von den ausländischen einkünften wird der wk-ob nochmals abgezogen (auch neuere rechtsprechung). ist doch eigentlich nur gerecht.