[ESt] Grund Progessionsvorbehalt ausl. Einkünfte?

Hallo,

Wie erklärt man einem Laien, warum es in Deutschland den
Progressionsvorbehalt gibt?

weils dem Gesetzgeber so gefallen hat :wink:

Nehmen wir mal an, dieser Laie hat im ersten Halbjahr
Einkommen in einem Steuerparadies erzielt, im Geiste der WM
nenne ich es Trinidad&Tobago.

In der zweiten Jahreshälfte erzielt dieser Laie Einkünfte in
Deutschland. Jedes Halbjahr in etwa der gleichen Höhe.

Der Laie hat auch in der ersten Jahreshälfte auf
Trinidad&Tobago gelebt und erst in der zweiten Jahreshälfte in
Deutschland.

Mit Trinidat & Tobago gibt es tatsächlich ein Doppelbesteuerungsabkommen! siehe
http://www.google.de/search?q=Trinidad+Doppelbesteue…

Jetzt geht es dem Laien um die Steuererklärung in Deutschland
und er fragt sich, warum er seine steuerfreien Einkünfte aus
Trinidad&Tobago dem Progressionsvorbehalt unterwerfen soll.

Er meint, die Deutschen hätten doch mit seinen Einkünften aus
T&T gar nix zu tun.

aber alle Freibeträge sind auch Jahresbeträge

Meine etwas gemurmelte Erklärung von wegen Besteuerung der
Leistungskraft hat den Laien nicht so sehr überzeugt :smile:

doch die Leistungsfähigkeit ist schon höher als ohne die ausländischen Einkünfte und es wird auch nur der Steuersatz angehoben.

http://www.ratgeber-e-lancer.de/080203.html

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1600575_N968…

http://www.frag-einen-anwalt.de/Progressionsvorbehal…

Schöne Grüße
C.