[ESt] häusliches Arbeitszimmer vor dem Jahr 1996

Hallo !

Wie war denn eigentlich die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers vor dem Jahr 1996? Gab es damals keine Beschränkungen?
LG

[ESt] Historie des häuslichen Arbeitszimmers
Hi !

Wenn es sich um ein Arbeitszimmer handelte (also entsprechende Einrichtung UND entsprechende Nutzung), welches sich in der eigenen Wohnung befand, so durften die Kosten der Wohnung (Miete, Gas, Strom, Wasser, Müll, …) anteilig (zumeist qm-Zahl) in unbeschränkter Höhe als Betriebsausgaben/Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung angesetzt werden.
Wegen des unkontrollierbaren Bezugs zum privaten Wohnen hat der Gesetzgeber im Jahr 1996 eine Beschränkung für die Abzugsfähigkeit der Arbeitszimmer eingeführt. Danach durften Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur noch geltend gemacht werden:

  • wenn das Zimmer in einem bestimmten Umfang genutzt wurde
  • in beschränkter Höhe.

Diese Einschränkung wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1999 bestätigt (Urteil vom 07.12.1999, Az.:2 BvR 301/98, BStBl II 2000 Seite 162). Vielleicht finden sich ja weitere Hinweise zu dem „Warum?“ und zu dem Stand vor 1996 in dem Urteil.

BARUL76

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