bisher war zu lesen, dass auf Spekulationsgewinnen aus Wertpapiertransaktionen nur für ausländische Papiere das HEV gelte. In der aktuellen Börse Online (H. 51, S. 19) ist zu lesen: „Da Aktienkursgewinne wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte steuerpflichtig sind (…) sollte [man; A.d.V.] noch vor dem Jahreswechsel sein Depot nach Verlustbringern durchschauen.“
Was entspricht nun den Tatsachen? HEV auf alles oder nur auf ausländische Papiere???
bisher war zu lesen, dass auf Spekulationsgewinnen aus
Wertpapiertransaktionen nur für ausländische Papiere das HEV
gelte.
Wo hast Du das gelesen? Es ist eher umgekehrt. Für deutsche Dividenden und Spekulationsgewinne gilt immer das Halbeinkünfteverfahren.
Was entspricht nun den Tatsachen? HEV auf alles oder nur auf
ausländische Papiere???
Das Halbeinkünteverfahren gilt für:
deutsche Aktien und deutsche Investmentfonds
ausländische Aktien
aber keine ausländischen Investmentfonds. Hier müssen die Kursgewinne voll versteuert werden, sofern sie die Freigrenze von 512 € überschreiten.
ausländische Aktiengewinne waren schon immmer seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte steuerpflichtig, ergibt sich aus § 3 Nr. 40 Buchstabe j (jot) EStG: http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p3.html
habe dazu doch noch ne Zusatzfrage: Wie sieht es mit bei in Deutschland erworbenen Mini Futures (Zertifikaten; bspw. abn1hb ( Soft Commodities)) aus? Hierzu habe ich heute gelesen, dass hier nicht das HEV gelte - stimmt dies???
Nochmals vielen Dank - Michael
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