Hi,
Ausgangslage:
Jemand bezieht seit 1997 HalbwaisenR und musste jetzt aufgrund eines begonnenen Ausbildungverhältnisses einen neuen Antrag stellen.
2 Fragen :
a) gilt die HalbwaisenR dann weiterhin ab 1997 bezogen ?
(es macht mich etwas stutzig,dass ich keine Weitergewährung beantragen
musste sondern einen komplett neuen Antrag auszufüllen hatte)
b) wieviel Prozent dieser HalbwaisenR wären dann steuerpflichtig,also in
der ESt-Erklärung anzugeben?
Würden dann für 07 die Tabellen des §22 gelten?Es geht dort doch
eigentlich nur um Leibrenten oder?
Hoffe mir kann jemand helfen…
Mit freundlichen Grüßen
Bernd