[ESt] Halbwaisenrente;welcher Steuersatz?

Hi,

Ausgangslage:
Jemand bezieht seit 1997 HalbwaisenR und musste jetzt aufgrund eines begonnenen Ausbildungverhältnisses einen neuen Antrag stellen.

2 Fragen :
a) gilt die HalbwaisenR dann weiterhin ab 1997 bezogen ?
(es macht mich etwas stutzig,dass ich keine Weitergewährung beantragen
musste sondern einen komplett neuen Antrag auszufüllen hatte)
b) wieviel Prozent dieser HalbwaisenR wären dann steuerpflichtig,also in
der ESt-Erklärung anzugeben?
Würden dann für 07 die Tabellen des §22 gelten?Es geht dort doch
eigentlich nur um Leibrenten oder?

Hoffe mir kann jemand helfen…

Mit freundlichen Grüßen

Bernd

In der Anlage R sind diese Einnahmen zu erklären und zwar nicht nur der steuerpflichtige Anteil sondern die volle Rente, das Finanzamt rechnet dann automatisch davon 50% und diese sind abzüglich eines Pauschbetrages von 102 € steuerpflichtig.

OK,

vielen Dank…=)

MfG

Bernd