[ESt] Handwerkerrechnung absetzbar?

Guten Morgen!

1.)Ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer hat im Dezember 2005 eine Handwerkerrechnung über rund 6000 Euro erhalten und auch im selben Monat beglichen. Die Rechnung beinhaltet Arbeitskosten von rund 1500 Euro - der Rest sind Materialkosten.

Können die Handwerkerkosten steuerlich geltend gemacht werden? Ggfls. wo im Steuervordruck?

2.) Der gleiche Arbeitnehmer hat zwei Kinder im Alter von 1 und 6 Jahren. Bei der Steuererklärung werden für diese Kinder Kinderfreibeträge abgezogen, die sich laut Steuerbescheid aber nicht auswirken, da das Kindergeld günstiger (Günstigkeitsprüfung) ist.

Der Steuerpflichtige hat schon mehrfach „gehört“, dass das „Steuersparen“ erst ab dem zweiten Kind anfängt. Ausser beim Soli und bei der Kirchensteuer ergeben sich aber keine Steuervorteile bei zwei Kindern.

Was kann mit zwei Kindern alles (ausser Kinderbetreuungskosten) steuerlich geltend gemacht werden?
Warum wird der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld verglichen (das Kindergeld hat meines Erachtens doch nichts mit der Lohnsteuer zu tun)?

Vielen Dank!

Gruß Carsten

Hallo,

zu 1.: Es ist zu hoffen, dass der A diese Rechnung auch über sein Bankkonto beglichen hat. Dann sind 20% der Arbeitskosten steuermindernd (direkt). Also 1.500 x 20% = 300 EUR Steuererstattung. Das ergibt sich aus § 35a Abs. 2 EStG.

http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE03…

Materialkosten sind nicht begünstigt, mehr zum nachlesen hier:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsn…

zu 2.:

Warum wird der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld verglichen
(das Kindergeld hat meines Erachtens doch nichts mit der
Lohnsteuer zu tun)?

Der KiFB oder KiG werden nur alternativ gewährt, das ergibt sich aus § 31 EStG.

http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE02…

Das KiG ist sozusagen eine monatliche pauschale Steuerermäßigung für die Eltern, erst am Ende des Jahres wird gerechnet, ob der KiFB doch günstiger war. Weitere Absetzmöglichkeiten: keine!

Gruss vom

showbee