Inzwischen kann man ja die Arbeitsleistung von Handwerkern innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer absetzen.
Z. B.: Die Handwerker, die eine feuchte Wand sanieren (Abdichtiung von außen, Saugputz von innen).
Was ist aber mit der Dienstleistung des Gutachters (selbstständiger Bauingenieur), den man sich schlauerweise vorher holt, um die genaue Ursache zu klären und dann zu empfehlen,
a) was mit der Wand am besten zu tun ist; und
b) ob das Problem überhaupt mit der Dichtigkeit oder eventuell mit Kältebrücken zu tun hat.
Inzwischen kann man ja die Arbeitsleistung von Handwerkern
innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer absetzen.
Z. B.: Die Handwerker, die eine feuchte Wand sanieren
(Abdichtiung von außen, Saugputz von innen).
Was ist aber mit der Dienstleistung des Gutachters
(selbstständiger Bauingenieur), den man sich schlauerweise
vorher holt, um die genaue Ursache zu klären und dann zu
empfehlen,
a) was mit der Wand am besten zu tun ist; und
b) ob das Problem überhaupt mit der Dichtigkeit oder eventuell
mit Kältebrücken zu tun hat.
Wenn dazu nichts im noch zu erlassenden Erlass des BMF steht, dann ist das ein prima Fall, um mal das örtliche Finanzgericht auszuprobieren…
Ich hab’ ja kein Eigenheim und kenne mich dementsprechend in dem Bereich nicht wirklich aus, aber ein Gutachter lässt doch eigentlich darauf schließen, dass es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Reparaturen handelt, oder?
Wenn es nicht regelmäßig ist, käme doch § 35a EStG gar nicht in Betracht, oder?
Seltsamerweise ist aber fast immer von Handwerk(ern) die Rede, obwohl der Begriff nicht im § 35a EStG steht. Inzwischen kann man aber auch schon lesen, dass ein Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung gilt.
Inzwischen kann man aber auch schon lesen, dass ein Umzug als
haushaltsnahe Dienstleistung gilt.
Das habe ich auch gelesen und gleich an Dich denken müssen. Also ich tät´s einfach mal probieren mit dem Argument, dass der Umzug auch als haush. Dienstleisung gilt. Aber für Deinen konkreten Fall hab ich auch noch nichts gefunden…