[ESt] Haushaltsnahe Dienstleistungen

Inzwischen kann man ja die Arbeitsleistung von Handwerkern innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer absetzen.
Z. B.: Die Handwerker, die eine feuchte Wand sanieren (Abdichtiung von außen, Saugputz von innen).

Was ist aber mit der Dienstleistung des Gutachters (selbstständiger Bauingenieur), den man sich schlauerweise vorher holt, um die genaue Ursache zu klären und dann zu empfehlen,
a) was mit der Wand am besten zu tun ist; und
b) ob das Problem überhaupt mit der Dichtigkeit oder eventuell mit Kältebrücken zu tun hat.

Gruß JoKu

Hallo Joku,

Inzwischen kann man ja die Arbeitsleistung von Handwerkern
innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer absetzen.
Z. B.: Die Handwerker, die eine feuchte Wand sanieren
(Abdichtiung von außen, Saugputz von innen).

Da hilft erstmal der Link von Oerdiz
http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/binarywriters…

Was ist aber mit der Dienstleistung des Gutachters
(selbstständiger Bauingenieur), den man sich schlauerweise
vorher holt, um die genaue Ursache zu klären und dann zu
empfehlen,
a) was mit der Wand am besten zu tun ist; und
b) ob das Problem überhaupt mit der Dichtigkeit oder eventuell
mit Kältebrücken zu tun hat.

Wenn dazu nichts im noch zu erlassenden Erlass des BMF steht, dann ist das ein prima Fall, um mal das örtliche Finanzgericht auszuprobieren…

Schöne Grüße
C.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Bei einer 100€-Rechnung fehlt mit da doch etwas die Motivation. :wink:

Schöne Grüße
Jochen

Im §35a EStG stht nur was von „haushaltsnahen Dienstleistungen“ eine Beschränkung auf Handwerk gibt es dort nicht. :smile:

Schöne Grüße
Jochen

Moin

Ich hab’ ja kein Eigenheim und kenne mich dementsprechend in dem Bereich nicht wirklich aus, aber ein Gutachter lässt doch eigentlich darauf schließen, dass es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Reparaturen handelt, oder?

Wenn es nicht regelmäßig ist, käme doch § 35a EStG gar nicht in Betracht, oder?

Gruß
Sven

Moin Moin,

habe leider keiner Ahnung von Steuern. Aber durch eine Diskussion in einem anderen Brett habe ich diesen Link:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/112,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Guckt doch mal was da unter Absatz 4 steht…

Gruß Alfred

PS: Wäre dankbar, wenn ihr mir mitteilen könntet ob der Ansatz richtig ist.

PS: Wäre dankbar, wenn ihr mir mitteilen könntet ob der Ansatz
richtig ist.

Der Link ist schon etwas alt (2004).
Seit 2006 kann gerade im Bereich von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück mehr abgesetzt werden.
http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.944818/Pr…
http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/20060313…

Seltsamerweise ist aber fast immer von Handwerk(ern) die Rede, obwohl der Begriff nicht im § 35a EStG steht. Inzwischen kann man aber auch schon lesen, dass ein Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung gilt.

Gruß JoKu

Hallo Joku,

Inzwischen kann man aber auch schon lesen, dass ein Umzug als
haushaltsnahe Dienstleistung gilt.

Das habe ich auch gelesen und gleich an Dich denken müssen. Also ich tät´s einfach mal probieren mit dem Argument, dass der Umzug auch als haush. Dienstleisung gilt. Aber für Deinen konkreten Fall hab ich auch noch nichts gefunden…

Grüßle Soni

Wenn es nicht regelmäßig ist, käme doch § 35a EStG gar nicht
in Betracht, oder?

Im § 35a EStG (und besonders in Absatz 2) kann ich das Wort „regelmäßig“ nicht finden.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__35a.html

Gruß JoKu