[ESt] haushaltsnahe Leistungen

Hallo,
habe letztens im Videotext irgendeines Privatsenders gelesen, dass unter die sog. haushaltsnahen Leistungen nach einem neuen Urteil aus Bayern oder so auch Nebenkosten für Hausmeister, Streugut u.ä. fallen (bis maximal 600.-€). Kann das jemand bestätigen?
Danke,
#.

Was rückwirkend als haushaltsn. Dienstleistung angesetzt werden kann ist die Arbeitsleistung + Fahrtkosten einer Umzugsspedition oder Umzugshelfer.

Ansonsten sind die HD ab 2006 im Folgenden BMF Schreiben genau beschrieben:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_302/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_302/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/174.html)

hier noch eine Broschüre für Nichtexperten:

http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/…

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