Ich habe gelesen, dass man als Werbungskosten für eine vermietete Immobilie auch Hausmeisterkosten absetzen kann.
Wie funktioniert das Beschäftigen eines Hausmeisters grundsätzlich in der Praxis?
Kann eine Privatperson bis 400€ monatlich als Hausmeister für eine Immobilie engagiert werden und was muss der „Arbeitgeber“ alles unternehmen? Einen Vertrag abschließen ist klar. Muß durch den Anstellenden auch Sozialver.s oder Steuer abgeführt werden oder ist das im Rahmen der 400€ Grenze alles frei? Der Hausmeister an sich sollte ja im Rahmen der 400€ abgabenfrei sein.
Was benötigt in der Folge das Finanzant wenn die angefallenen Lohnkosten vom Arbeitgeber/Immobilieneigentümer steuerlich abgesetzt werden sollen. Reich dann der Arbeitsvertrag oder müssen auch die Zahlungsnachweise geliefert werden?
Kann eine Privatperson bis 400€ monatlich als Hausmeister für
eine Immobilie engagiert werden und was muss der „Arbeitgeber“
alles unternehmen? Einen Vertrag abschließen ist klar. Muß
durch den Anstellenden auch Sozialver.s oder Steuer abgeführt
werden oder ist das im Rahmen der 400€ Grenze alles frei? Der
Hausmeister an sich sollte ja im Rahmen der 400€ abgabenfrei
sein.
Was benötigt in der Folge das Finanzant wenn die angefallenen
Lohnkosten vom Arbeitgeber/Immobilieneigentümer steuerlich
abgesetzt werden sollen. Reich dann der Arbeitsvertrag oder
müssen auch die Zahlungsnachweise geliefert werden?
zunächst reicht es, die Ausgabe in der Anlage V aufzuführen. Bei Nachfragen muss man natürlich Arbeitsvertrag und Zahlungsbelege zur Hand haben. Ist doch auch kein Problem.
oder Dienstverträge (er schreibt Rg. für erbrachte Leistungen)
geschlossen.
Bei den Arbeitsverträgen (bis € 400,00 mtl.) muss der Arbeitgeber 25% des ausgezahlten Netto an die Bundesknappschaft abführen. Siehe hierzu auch das Posting von cirwalda.
Bei Dienstverträgen wird jeweils nur die erbrachte Leistung von dem Hausmeister in Rechnung gestellt. In Monaten, in denen wenig zu tun ist, wird die Rechung daher geringer ausfallen. Es ist in dem Vertrag allerdings ziemlich genau aufzunehmen, welche Leistungen erwartet werden und wie die Vergütung (ja Tätigkeit gesondert, je Einsatz, je Stunde,…) sein soll.
Wer sich also nicht mit der Bundesknappschaft herumschlagen will, kann mit dieser Methode einiges an Aufwand sparen. Zumal im Rahmen der ganzen Ich-AG’s oft solche Hausmeister-Service… gegründet wurden.
Ich habe gelesen, dass man als Werbungskosten für eine
vermietete Immobilie auch Hausmeisterkosten absetzen kann.
Stimmt.
Kann eine Privatperson bis 400€ monatlich als Hausmeister für
eine Immobilie engagiert werden und was muss der „Arbeitgeber“
alles unternehmen? Einen Vertrag abschließen ist klar. Muß
durch den Anstellenden auch Sozialver.s oder Steuer abgeführt
werden
ja
Der Hausmeister an sich sollte ja im Rahmen der 400€ abgabenfrei
sein.
Er selbst zahlt keine weiteren Abgaben.
Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass er ekinen weitern 400€-Job hat, sonst sind von AG und AN Abgaben zu zahlen.
mehr zu 400€-Jobs: http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.htm
FÜr einen angestellten HM ist eventuell ein Beitrag an die Berufsgenossenschaft zu zahlen. Wenn nicht dürfte eine Unfallversicherung sinnvoll sein.
Was benötigt in der Folge das Finanzant, wenn die angefallenen
Lohnkosten vom Arbeitgeber/Immobilieneigentümer steuerlich
abgesetzt werden sollen.
Reicht dann der Arbeitsvertrag oder
müssen auch die Zahlungsnachweise geliefert werden?
Der Arbeitsvertrag allein beweist nicht, ob, wann und was wirklich gezahlt wurde. Die Zahlungsnachweise (Überweisungsbelege oder unterschriebene Quittungen bei Barzahlung) müssen also vh. sein.
Die Knappschaft bucht ihre Beträge ab.
Wenn der Hausmeister als Selbständiger agiert (und dem Auftraggeber Rechnungen schreibt), sollte sichergestellt sein, dass der HM auf die Dauer auch noch andere Kunden hat, sonst könnte das Ganze auf „Scheinselbständigkeit“ herauslaufen.