[ESt] Höhe Grundfreibetrag bei Tod mitten im Jahr?

Nach einem Todefall z. B. Mitte September muss für einen Verstorbenen ja noch eine EkSt-Erklärung (von Jaresanfang bis Todestag) ausgefüllt werden.

Gelten für einen Verstorbenen der Grundfreibetrag und Sparerfreibetrag in voller Höhe oder nur zeitanteilig - in diesem Beispiel 8,5/12 ?

Gruß JoKu

Gelten für einen Verstorbenen der Grundfreibetrag und
Sparerfreibetrag in voller Höhe oder nur zeitanteilig - in
diesem Beispiel 8,5/12 ?

Hallo,

nein, sind beides Jahresbeträge.

Mfg vom

showbee

*grübel*
Deine Antwort ist kurz und bündig,
aber für den in dieser Sache Unwissenden zweideutig:
Eine Frage mit „oder“ wird mit „nein“ beantwortet.

Gruß JoKu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gelten -wie Showbee schon schrieb- die vollen Jahresbeträge, so wie auch der Arbeitnehmerpauschbetrag voll angesetzt wird, auch wenn ein Arbeitnehmer nur 1 Monat gearbeitet hat.

Die Beträge im § 32a EStG werden nicht gezwölftelt, ansonsten stünde das im Gesetz drin.

Die Beträge im § 32a EStG werden nicht gezwölftelt, ansonsten
stünde das im Gesetz drin.

Hallo!

nachtrag @joku, wenn man den Grundfreibetrag 12teln würde, müsste man auch die Formeln des Tarifs anpassen. Sonst würde man ja die aufs Jahr angelegte Progression auf den Monat anwenden und man würde zu absurden Steuerbelastungen kommen, gel?

Ge12telt wird eigentlich nur bei aGB und Kindergeschichten, ansonsten gilt der Grundsatz: Die ESt ist eine Jahressteuer!

Mfg vom

showbee

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Danke für diese ausführliche Info!

Gruß JoKu