Nach einem Todefall z. B. Mitte September muss für einen Verstorbenen ja noch eine EkSt-Erklärung (von Jaresanfang bis Todestag) ausgefüllt werden.
Gelten für einen Verstorbenen der Grundfreibetrag und Sparerfreibetrag in voller Höhe oder nur zeitanteilig - in diesem Beispiel 8,5/12 ?
Gruß JoKu