Es gelten -wie Showbee schon schrieb- die vollen Jahresbeträge, so wie auch der Arbeitnehmerpauschbetrag voll angesetzt wird, auch wenn ein Arbeitnehmer nur 1 Monat gearbeitet hat.
Die Beträge im § 32a EStG werden nicht gezwölftelt, ansonsten stünde das im Gesetz drin.
Die Beträge im § 32a EStG werden nicht gezwölftelt, ansonsten
stünde das im Gesetz drin.
Hallo!
nachtrag @joku, wenn man den Grundfreibetrag 12teln würde, müsste man auch die Formeln des Tarifs anpassen. Sonst würde man ja die aufs Jahr angelegte Progression auf den Monat anwenden und man würde zu absurden Steuerbelastungen kommen, gel?
Ge12telt wird eigentlich nur bei aGB und Kindergeschichten, ansonsten gilt der Grundsatz: Die ESt ist eine Jahressteuer!