wenn die Hausverwaltung einer vermieteten Wohnung, mit der die WEG vor Gericht geht, keine Nebenkostenabrechnung schickt, wie kann man dann die Kosten in die Steuererklärung eingeben? Kann man die Daten vom Vorjahr übernehmen mit Vermerk, die „echten“ werden nach den Gerichtsverhandlungen nachgereicht?
der Vermieter der Wohnung weiß auch ohne Abrechnung was unterjährig an die Hausverwaltung bezahlt wurde, bzw. was er möglicherweise für frühere Jahre nachbezahlt hat oder auch erstattet wurde.
Die Wohngeldabrechnung ist lediglich wichtig um eventuelle anrechenbare Steuern, Rücklagenverbräuche oder Zuführungen richtig zu erfassen.
Ich würde den Steuerbescheid mittels Einspruch offen halten bis eine Abrechnung vorliegt.
als Werbungskosten finden tatsächlich gezahlte Aufwendungen ansatz, nicht relevant ist die korrekte Zuordnung zu den Zeiträumen. Insoweit sind die Kontoauszüge ausreichend, die Abrechnung (und der Ausgleich ob Guthaben/Nachzahlung) ist steuerlich erst im Jahr der Zahlung relevant.
Insoweit sind die Kontoauszüge ausreichend, die
Abrechnung (und der Ausgleich ob Guthaben/Nachzahlung) ist
steuerlich erst im Jahr der Zahlung relevant.
Mfg vom
showbee
Ist nicht ganz richtig. Wie ich schon sagte sind Zuführungen zu den Rücklagen erst dann als Werbungskosten abzugsfähig wenn Rücklagenverbräuche vorliegen. Da gibts auch was vom BFH dazu, aber zu faul zum suchen.
Ist nicht ganz richtig. Wie ich schon sagte sind Zuführungen
zu den Rücklagen erst dann als Werbungskosten abzugsfähig wenn
Rücklagenverbräuche vorliegen. Da gibts auch was vom BFH dazu,
aber zu faul zum suchen.
Hallo,
jep. An die Rücklagenproblematik hatte ich gerade nicht gedacht. Die hat man ja auch nur bei vermieteten ETW in Eigentümergemeinschaft. Hier ist ja bei den Rücklagen auch zu beachten, dass viele für Modernisierung etc. verwendet werden sollen.
Ich dachte vielmehr an die Abschläge für Gas, Wasser und Abwasser. Hier kommt es nicht auf die Endabrechnung an, sondern auf die Zahlung des Abschlages.