[ESt] Hofverpachtung: übernommenes leb. Inventar?

Hallo,

habe mal ne allgemeine Frage…

wenn ein Landwirt seinen Betrieb an die Tochter verpachtet gegen eine Pacht. Dann hat er ja Pachteinnahmen das ist klar.

Die Tochter kann die Pachtzahlungen als BA abziehen. Und die Käufe und Verkäufe der Tiere würden nun bei Ihr geführt werden.

ABER: Wie sieht es mit dem übernommen Tierbestand aus, wenn angenommen kein extra Geld dafür geflossen ist? Die Verkäufe muss sie ja sicherlich als Einnahme versteuern, aber müßte denn der Tierbestand der übernommen wurde nicht als BA dagegengesetzt werden?

Würde mich über eure anregungen freuen…

LG
britta

Hallo,

wie immer kommt es auf den Vertrag an: Besteht bei Pachtende die
Verpflichtung den selben Viehbestand zurückzugeben, also gleiche
Menge der selben Art? Bspw. Übergabe von 200 Milchkühen und 300
Zuchtsauen und am Ende Rückgabe gleicher Mengen?

Wenn ja, dann liegt sog. eiserne Verpachtung vor, dann müsste der
Pächter eine Ansammlungs-rückstellung bilden. Wenn der Bauer nach § 4
Abs. 3 EStG den Gewinn ermittelt ist nichts zu beachten, er hat dann
einfach Phasenverschoben den Ertrag (jetzt Gewinn hoch, weil kein
Wareneinkauf, später Gewinn niedrig, weil Wareneinkauf, aber kein
Verkaufserlös).

Mehr Infos zum Nachlesen im BMF Schreiben v. 21.02.2002:

http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/lib/all/lob/return\_download.cgi/
bmf\_eiserne\_verpachtung.pdf?ticket=guest&bid=709&no\_mime\_type=0

… wie immer sitz ich am Tag an einem MAC und kann die Links nicht
aktivieren … *grummel*

Mfg vom

showbee

hallo showbee! Danke erstmal für die schnelle Antwort :smile:
aber was wäre wenn in dem Vertrag nicht vereinbart wurde, dass der Viehbestand zurückzugeben ist?
LG Britta

Servus Britta,

ich glaube, dass sich der Fall leichter behandeln lässt, wenn bekannt ist, was genau verpachtet worden ist. Dieses sollte wohl im Pachtvertrag stehen; wenn man dieses weiß, kann man eher mutmaßen, ob und wie Vieh & Fahrnis in den Besitz des Pächters gelangt sind.

Ich halte es für gänzlich unwahrscheinlich, dass im Vertrag bloß sowas steht wie „Flurstücke xy … xz nebst Milchlieferrecht, Zuckerrübenkontingent und dem Anwesen, wie es liegt und steht“. Ist da gar nichts genaueres bekannt?

Schöne Grüße

MM

aber was wäre wenn in dem Vertrag nicht vereinbart wurde, dass
der Viehbestand zurückzugeben ist?

Hallo,

dann stellt sich die Frage:

a) welcher Depp hat den Vertrag gemacht
b) wie man das Vieh bewertet

–> Wenn man von fremden Dritten verpachtet kann man davon ausgehen, dass ein Kaufpreis für das Vieh in der Pacht einkalkuliert wurde, weil fremde Dritte nichts zu verschenken haben. Insoweit muss man ggf. überprüfen, ob die Pacht im Ganzen etwas über dem Normal liegt, weil bspw. 100 Rinder ohne Extra Berechnung mit übergingen. Wenn ja, würde ich dazu tendieren eine Verbindlichkeit zu passivieren (weil langfristig an die Abzinsung denken) und monatlich Teile der Pachtsumme nicht als Aufwand, sondern als Tilgung der Verbindl. buchen.

Macht man das nicht, hat man fette Gewinne aus dem Verkauf und zahlt hübsche Steuern. Aber das muss ich einer Steuerfachwirtin wohl nicht erklären :wink:

Mfg vom

showbee