[ESt] in Anlage AV Bezüge des Vorvorjahres angeben

Hallo,

Herr B ist Beamter und hat im Jahre 2005 Beiträge in Höhe von rund 190,- Euro für eine Riesterrente bezahlt. Darüber hat er eine Bescheinigung vom Anbieter erhalten.

In der Anlage AV zur Steuerklärung für das Jahr 2005 soll in Zeile 4 die Höhe der Bezüge für 2004 angegeben werden. Warum für 2004 und nicht für 2005? Herr B fragt sich, ob dies daran liegt, dass die Beiträge für die Risterrente sich am Bruttoeinkommen des vorausgehenden Jahres orientieren? Also muss Herr B einfach die Summe seiner Bezüge aus dem Jahr 2004 angeben … ?

Also
muss Herr B einfach die Summe seiner Bezüge aus dem Jahr 2004
angeben … ?

ja