[ESt] Info: Übergangsgeld KEIN Progressionsvorbeha

Laut Info eines Steuerberaters steht das Übergangsgeld rückwirkend seit 2003 nicht mehr unter Progressionsvorbehalt. Irreführenderweise werden aber von den Arbeitsämtern für das Jahr 2004 immer noch Bescheinigungen mit Hinweis auf den Progressionsvorbehalt ausgestellt.

Gruß

Avera

[ESt] Übergangsgeld KEIN Progressionsvorbehalt ??
Servus Avera,

das überrascht mich insofern, als das Übergangsgeld unverändert in § 32b EStG (dort sind die Bezüge, die unter den Progressionsvorbehalt fallen, alle aufgezählt) steht, und als der Progressionsvorbehalt betreffend Überbrückungsgeld (ich glaube im August 2003) rückwirkend zum 1. Januar 2003 aufgehoben worden ist.

Kann es sein, dass der StB von Überbrückungsgeld gesprochen hat? Immerhin hören sich die beiden ähnlich an und kommen beide aus dem SGB…

Schöne Grüße

MM

Du hast recht! Es handelt sich um das Überbrückungsgeld.

Danke!

Angelika