Hallo,
gerade interessantes Gespräch gehabt, da wurde behauptet, die Aufstellung der Erträge und Zwischengewinn durch die Bank solle auch Veräußerungen von Aktien, Fondsanteilen etc. enthalten und die dabei vereinnahmten Beträge.
Das hat mich dann doch verwundert, denn zum einen habe ich das auf den mir bekannten Aufstellungen noch nicht gesehen, zum anderen sind diese Erträge doch gar nicht im §20 EStG erfaßt - stimmt das denn?
Danke
und viele Grüße
Frank