Hallo,
müssen Rechnungen von Firmen an Privatpersonen die gleichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wie Rechnungen an gewerbliche Kunden? Eine Privatperson möchte eine Rechnung steuerlich geltend machen (Bauleistungen am Haus). Muss diese Rechnung die gleichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen §14 UStG. Hat die Privatperson die Pflicht eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung beim Finanzamt vorzulegen? Über 100 € reicht eine Quittung in Zusammenhang mit Lieferscheinen nicht mehr aus?
Danke für die Hilfe.
EisIQ