[ESt] Ist ein zweites Konto notwendig?

Hallo,

im Umgang mit dem FA würde mich Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren:

Angenommen eine Person ist Freiberufler, macht jedes Jahr seine GUV und füllt in der ESt-Erklärung bislang die Anlagen KAP, GSE und V aus.

Bis dato liefen sämtliche Umsätze (private Buchungen ebenso wie Zahlungsein- und -ausgänge aus der freiberuflichen Tätigkeit - das sind zahlenmäßig recht wenige - und Mieteingang etc.) über ein einziges Girokonto.

Nun kommt besagte Person ins Grübeln, ob es besser wäre, ein zweites Girokonto einzurichten, was nur für die steuerlich relevanten Buchungen verwendet wird (Mieteingang, Zahlungsein- und -ausgänge aus der freiberuflichen Tätigkeit).

Das hätte natürlich Nachteile organisatorischer Art - man muss sich immer darum kümmern, dass zwei Konten ausgeglichen sind (private und berufliche Daueraufträge, Lastschriften etc.) bzw. von welchem Konto man jetzt was bar abhebt, um etwas zu bezahlen, braucht zwei Kreditkarten und zwei ec-Karten etc.pp. Und wenn man mal eine Buchung sucht, braucht man nur Auszüge von einem Konto zu durchforsten :smile:

Und: wenn man ein reines Geschäftskonto (für die freiberufliche Tätigkeit) anlegen würde - da die Miete ja nicht zu dieser gehört und dann doch wieder auf das private ginge, müsste man ja auch wieder die Belege von beiden Konten aufbewahren, hätte da also auch nix gewonnen, oder?

Bislang läuft es ganz bequem mit dem einen Konto.

Gibt es spezifische Vor-/Nachteile für beide Lösungen bzw. evtl. sogar Vorschriften?

Was mich besonders interessiert: Sollte es einmal zu einer Betriebsprüfung kommen, inwieweit dürften die Kontoauszüge durchgesehen werden, da diese ja auch private Buchungen enthalten? Die Einnahmen muss man ja selten glaubhaft machen, aber die Ausgabe. Will ein Prüfer zu jeder Rechnung auch den Ausgang auf dem Kontoauszug sehen? Oder reichen ihm zumeist die Quittungen/Rechnungen in der GUV? Darf man ihm dann Kopien der Kontoauszüge zeigen, auf denen die privaten Buchungen geschwärzt sind?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Frank

Hallo,

Bis dato liefen sämtliche Umsätze (private Buchungen ebenso
wie Zahlungsein- und -ausgänge aus der freiberuflichen
Tätigkeit - das sind zahlenmäßig recht wenige - und
Mieteingang etc.) über ein einziges Girokonto.

Das ist schlecht.

Nun kommt besagte Person ins Grübeln, ob es besser wäre, ein
zweites Girokonto einzurichten, was nur für die steuerlich
relevanten Buchungen verwendet wird (Mieteingang, Zahlungsein-
und -ausgänge aus der freiberuflichen Tätigkeit).

Das ist besser.

Das hätte natürlich Nachteile organisatorischer Art - man muss
sich immer darum kümmern, dass zwei Konten ausgeglichen sind
(private und berufliche Daueraufträge, Lastschriften etc.)
bzw. von welchem Konto man jetzt was bar abhebt, um etwas zu
bezahlen, braucht zwei Kreditkarten und zwei ec-Karten etc.pp.
Und wenn man mal eine Buchung sucht, braucht man nur Auszüge
von einem Konto zu durchforsten :smile:

Warum braucht man zwei Kreditkarten und (!) zwei ec-Karten ?
Eins von den beiden sollte reichen, zumindest für das Geschäftskonto.
Wie soll man das ganze sauber trennen ?
Auch Zinseinnahmen und -ausgaben sind betrieblich veranlasst, wenn sie über das Geschäftskonto laufen, bei einem „Mischkonto“ wäre überhaupt keine Zuordnung möglich.
Na ja, wenn eine Buchung gesucht wird, sollte man schon wissen, ob sie privat oder freiberuflich veranlasst war, oder ?

Und: wenn man ein reines Geschäftskonto (für die
freiberufliche Tätigkeit) anlegen würde - da die Miete ja
nicht zu dieser gehört und dann doch wieder auf das private
ginge, müsste man ja auch wieder die Belege von beiden Konten
aufbewahren, hätte da also auch nix gewonnen, oder?

Die Mietbuchungen haben ja nun gar nichts mit dem Geschäftskonto zu und können daher über’s Privatkonto laufen, besser wäre natürlich auch hier ein eigenes Konto.

Bislang läuft es ganz bequem mit dem einen Konto.

Gibt es spezifische Vor-/Nachteile für beide Lösungen bzw.
evtl. sogar Vorschriften?

Was mich besonders interessiert: Sollte es einmal zu einer
Betriebsprüfung kommen, inwieweit dürften die Kontoauszüge
durchgesehen werden, da diese ja auch private Buchungen
enthalten? Die Einnahmen muss man ja selten glaubhaft machen,
aber die Ausgabe. Will ein Prüfer zu jeder Rechnung auch den
Ausgang auf dem Kontoauszug sehen? Oder reichen ihm zumeist
die Quittungen/Rechnungen in der GUV? Darf man ihm dann Kopien
der Kontoauszüge zeigen, auf denen die privaten Buchungen
geschwärzt sind?

Nun mal ehrlich: Was geht dem Prüfer wohl durch den Kopf, wenn die erforderlichen Belege und Kontoauszüge nicht vorgelegt werden ?
Würde ich nicht darauf ankommen lassen.
Außerdem interessiert dem Prüfer überhaupt nicht, was man so als private Buchungen hat, oder bestehen irgendwelche Ängste ?
Wer jeden Tag mit dieser Materie zu tun hat, stumpft in dieser Beziehung ab, es darf sowieso nichts weitererzählt werden.

Gruß

Petz

[ESt] Trennung betriebliches und privates Konto?
Hi !

Wie bereits geschrieben wurde, gibt es keine Vorschrift, welche getrennte Konten für die Tätigkeiten vorschreibt.

Wenn allerdings eine Betriebsprüfung stattfindet sind nach bisherigem Stand eben auch die privaten Kontoauszüge vorzulegen.

Als Steuerrechtler bzw. Sachbearbeiter in einem Steuerbüro wird man sicherlich stets empfehlen, dass für jede Tätigkeit ein eigenes Bankkonto geführt wird, über welches auch nur die Vorgänge aus dieser Tätigkeit abgerechnet werden. Dies hat den Vorteil, dass mbei der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben nichts übersehen wird.
Wenn die Trennung der verschiedenen Tätigkeiten allerdings auf einem Konto noch unproblematisch möglich ist, dürfte es wohl auch weiterhin so gehen wie bisher.

BARUL76

Hi !

Wie bereits geschrieben wurde, gibt es keine Vorschrift,
welche getrennte Konten für die Tätigkeiten vorschreibt.

Wenn allerdings eine Betriebsprüfung stattfindet sind nach
bisherigem Stand eben auch die privaten Kontoauszüge
vorzulegen.

Heißt das, dass dann alle Auszüge, auch die, die rein privat sind, 10 Jahre aufgehoben werden müssen?

Gruß JoKu

[AO] Aufbewahrung Kontoauszüge
Hi !

Da auf den Konten betriebliche Vorgänge erfasst sind und sonst der Gesamtzusammenhang verloren ginge, müsen dadurch auch diese privaten Kontoauszüge aufgehoben werden. Daher wird immer wieder empfohlen, dass das betriebliche und das private Konto getrennt geführt werden sollten.

BARUL76

.