Hallo,
im Umgang mit dem FA würde mich Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren:
Angenommen eine Person ist Freiberufler, macht jedes Jahr seine GUV und füllt in der ESt-Erklärung bislang die Anlagen KAP, GSE und V aus.
Bis dato liefen sämtliche Umsätze (private Buchungen ebenso wie Zahlungsein- und -ausgänge aus der freiberuflichen Tätigkeit - das sind zahlenmäßig recht wenige - und Mieteingang etc.) über ein einziges Girokonto.
Nun kommt besagte Person ins Grübeln, ob es besser wäre, ein zweites Girokonto einzurichten, was nur für die steuerlich relevanten Buchungen verwendet wird (Mieteingang, Zahlungsein- und -ausgänge aus der freiberuflichen Tätigkeit).
Das hätte natürlich Nachteile organisatorischer Art - man muss sich immer darum kümmern, dass zwei Konten ausgeglichen sind (private und berufliche Daueraufträge, Lastschriften etc.) bzw. von welchem Konto man jetzt was bar abhebt, um etwas zu bezahlen, braucht zwei Kreditkarten und zwei ec-Karten etc.pp. Und wenn man mal eine Buchung sucht, braucht man nur Auszüge von einem Konto zu durchforsten
Und: wenn man ein reines Geschäftskonto (für die freiberufliche Tätigkeit) anlegen würde - da die Miete ja nicht zu dieser gehört und dann doch wieder auf das private ginge, müsste man ja auch wieder die Belege von beiden Konten aufbewahren, hätte da also auch nix gewonnen, oder?
Bislang läuft es ganz bequem mit dem einen Konto.
Gibt es spezifische Vor-/Nachteile für beide Lösungen bzw. evtl. sogar Vorschriften?
Was mich besonders interessiert: Sollte es einmal zu einer Betriebsprüfung kommen, inwieweit dürften die Kontoauszüge durchgesehen werden, da diese ja auch private Buchungen enthalten? Die Einnahmen muss man ja selten glaubhaft machen, aber die Ausgabe. Will ein Prüfer zu jeder Rechnung auch den Ausgang auf dem Kontoauszug sehen? Oder reichen ihm zumeist die Quittungen/Rechnungen in der GUV? Darf man ihm dann Kopien der Kontoauszüge zeigen, auf denen die privaten Buchungen geschwärzt sind?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank