Hi !
Nachdem ja nun schon einige Zeit der neue § 7g EStG gilt und als Voraussetzung auch nicht mehr die Anschaffung oder Herstellung von „neuen“ Wirtschaftsgütern besteht, stellt sich die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag auch für eine Einlage zulässig ist?
Bsp.:
Einzelunternehmer A kauft sich im März 2008 eine Bartwickelmaschine (Nutzungsdauer 10 Jahre) zum privaten Gebrauch. Er ordnet diese dem Privatvermögen zu. Im Laufe des Jahres 2008 merkt er, dass immer mehr Menschen Interesse an der Behandlung durch diese Maschine haben. Die Maschine soll daher zum 01.01.2009 in das Betriebsvermögen überführt werden, um damit satte Gewinne zu erzielen.
Erfüllt diese Einlage die Voraussetzungen für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages?
Bin jetzt schon durch die Kommentierung zum 7g (meist alte Fassung) bei folgenden Kommentaren durch, ohne einen sinnvollen Hinweis zu finden:
- Kirchhof
- Schmidt
- Lippross
- Frotscher/Schwarz
- Blümich
- Herrmann/Heuer/Raupach
welche Stellen/Quellen könnten zur Lösung der Frage weiterhelfen? Zum § 6 (Einlage) und 7 EStG hatte ich nur grob überflogen, zum 255 HGB hab ich noch gar nicht geschaut, 7a EStG brachte auch nix.
Besteht hier tatsächlich eine Regelungslücke?
BARUL76
PS: lande bisher dabei, dass es entweder möglich ist (Einlage = anschaffungsähnlicher Vorgang) oder dass es nicht möglich ist (Anschaffung = Verschaffung der Verfügungsmacht, diese besitzt der A bereits, wegen § 181 BGB [Verbot der Insichgeschäfte] findet bei Zuordnung zum BV kein Eigentumsübertragung statt).
Als Gedankenkonstrukte hatte ich auch schon an Analogieschlüsse zu (verdeckten?) Einlagen eines Gesellschafters von Personen(handels)gesellschaften ohne Gegenleistung gedacht. Komme da allerdings auch nicht weiter.
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