[ESt] Ist Einlage nach neuem 7g eine Anschaffung

Hi !

Nachdem ja nun schon einige Zeit der neue § 7g EStG gilt und als Voraussetzung auch nicht mehr die Anschaffung oder Herstellung von „neuen“ Wirtschaftsgütern besteht, stellt sich die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag auch für eine Einlage zulässig ist?

Bsp.:
Einzelunternehmer A kauft sich im März 2008 eine Bartwickelmaschine (Nutzungsdauer 10 Jahre) zum privaten Gebrauch. Er ordnet diese dem Privatvermögen zu. Im Laufe des Jahres 2008 merkt er, dass immer mehr Menschen Interesse an der Behandlung durch diese Maschine haben. Die Maschine soll daher zum 01.01.2009 in das Betriebsvermögen überführt werden, um damit satte Gewinne zu erzielen.

Erfüllt diese Einlage die Voraussetzungen für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages?

Bin jetzt schon durch die Kommentierung zum 7g (meist alte Fassung) bei folgenden Kommentaren durch, ohne einen sinnvollen Hinweis zu finden:

  • Kirchhof
  • Schmidt
  • Lippross
  • Frotscher/Schwarz
  • Blümich
  • Herrmann/Heuer/Raupach

welche Stellen/Quellen könnten zur Lösung der Frage weiterhelfen? Zum § 6 (Einlage) und 7 EStG hatte ich nur grob überflogen, zum 255 HGB hab ich noch gar nicht geschaut, 7a EStG brachte auch nix.
Besteht hier tatsächlich eine Regelungslücke?

BARUL76

PS: lande bisher dabei, dass es entweder möglich ist (Einlage = anschaffungsähnlicher Vorgang) oder dass es nicht möglich ist (Anschaffung = Verschaffung der Verfügungsmacht, diese besitzt der A bereits, wegen § 181 BGB [Verbot der Insichgeschäfte] findet bei Zuordnung zum BV kein Eigentumsübertragung statt).

Als Gedankenkonstrukte hatte ich auch schon an Analogieschlüsse zu (verdeckten?) Einlagen eines Gesellschafters von Personen(handels)gesellschaften ohne Gegenleistung gedacht. Komme da allerdings auch nicht weiter.

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Sie haben das Prinzip nicht verstanden: der Abzugsbetrag ist für eine NOCH NICHT durchgeführte Investition!

Das andere nennt man ANSCHREIBUNG!

E.

Hallo,
richtig geschaut???
mein Frotscher Rz.16 sagt

Anschaffung ist der entgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens von einem Dritten. Keine Anschaffung sind z. B.
Einlage eines Wirtschaftsguts ins Betriebsvermögen

Gruß
S

Danke für Entfernen meiner Tomaten von den Augen
Hi !

Danke für den Hinweis. Hab diese Stelle vorher tatsächlich nicht gefunden. Damit entspricht die Lösung der, die ich auch als Bauchgefühl hatte.

BARUL76

Sie haben das Prinzip nicht verstanden: der Abzugsbetrag ist
für eine NOCH NICHT durchgeführte Investition!

Das andere nennt man ANSCHREIBUNG!

Er hat das Prinzip schon verstanden, aber Sie haben seine Frage nicht verstanden.

Und was ist eine Anschreibung?