Hallo,
zu § 34 c EStG gibt es einen ANhang, in dem die Länder genannt werden, deren Steuer auf unsere ESt angerechnet werden kann. Meine Frage ist diese Liste absolut, d.h. sobald ein Land auf der Liste steht, ist das dann immer so oder kann ein Betriebsprüfer bzw. das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen hinterher noch sagen „nein, die STeuer wird doch nicht angerechnet“. Wenn möglich mit Gesetzesangabe oder BfH Urteil o.ä.
Danke