[ESt] ist Werkstudent = Kind im Sinne des EStG?

Nabend zusammen!

Ich falle mal direkt mit der Tür ins Haus:

Der 25- jährige Max Muster ist im gesamten Jahr 2006 Angestellter bei der XY-SteuerberatungsgmbH (Brutto-Arbeitslohn erstmal unerheblich). Abends besucht er eine Fachhochschule mit dem Ziel des FH-Diplomes in BWL. Angenommen seine eigenen Einkünfte und Bezüge liegen unter 7.680,- Eur, ist er dann trotzdem Kind i.S. des Einkommensteuergesetzes?

Nein, Voraussetzungen § 32 IV EStG nicht erfüllt
Nein, weil die Voraussetzungen des § 32 IV EStG nicht mehr vorliegen.

Nein, weil die Voraussetzungen des § 32 IV EStG nicht mehr
vorliegen.

Entschuldigen Sie mal bidde Herr Oerdiz, aber findest du nicht selbst, dass du die Frage ein wenig dürftig beantwortet hast? Wie du aus der Fragestellung hoffentlich entnehmen konntest, hatte ich mich zuvor bereits mit dem EStG und gerade mit dem § 32 ein auseinandergesetzt.
Ich weiß nicht, ob du vielleicht einen anderen Paragrafen vorliegen hast, aber ich finde, dass die Frage nicht einfach pauschal mit einem Nein zu beantworten ist. Vielleicht verrätst du mir, was genau im Absatz 4 vorausgesetzt und deiner Meinung nach in meinem Beispiel nicht erfüllt wird?!?

Ich nehme meine Aussage zurück, ich habe fälschlicherweise die eigenen Einkünfte und Bezüge übersehen. Demnach ist das Kind zu berücksichtigen.

Wer aber gerne ausführliche und richtige Antworten möchte, der kann mal auf

http://www.frag-einen-anwalt.de

nachschauen. Da kostet es aber etwas!

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Wer aber gerne ausführliche und richtige Antworten möchte, der
kann mal auf

http://www.frag-einen-anwalt.de

nachschauen. Da kostet es aber etwas!

… und für saumäßige Qualität wird verbürgt!