Angenommen Person A ist seit 1,5 Jahren arbeitslos . Kann A dann die Kosten für die Bewerbungen (Bilder, Porto, etc) bei der nächsten Steuererklärung angeben ?? Bringt das was, denn eigendlich zahlt A doch gar keine Steuern, weil kein Einkommen, oder ??
tatsächlich können auch Privatpersonen für genau diesen Fall den Verlust aus dem „steuerfrein“ Arbeitslosjahr in der Steuerabrechnung für ein nächstes Jahr - mit hoffentlich ordentlichem Einkommen - geltend machen.
Abgesehend davon gibt es evtl. auch Kostenerstattung durch die AA oder das AA.
tatsächlich können auch Privatpersonen für genau diesen Fall
den Verlust aus dem „steuerfrein“ Arbeitslosjahr in der
Steuerabrechnung für ein nächstes Jahr - mit hoffentlich
ordentlichem Einkommen - geltend machen.
…aber nur, wenn die neg. einkünfte im entsprechenden jahr des aufwandes erklärt wurden…
Abgesehend davon gibt es evtl. auch Kostenerstattung durch die
AA oder das AA.
…damit entfällt dann der ansatz als werbungskosten mangels wirtschaftlicher belastung
tatsächlich können auch Privatpersonen für genau diesen Fall
den Verlust aus dem „steuerfrein“ Arbeitslosjahr in der
Steuerabrechnung für ein nächstes Jahr - mit hoffentlich
ordentlichem Einkommen - geltend machen.
einen „Verlustnachtrag“ gibt es nicht, das heißt Verlustrücktrag oder Verlustvortrag
Dazu gibt es auch Artikel im Archiv.
Abgesehend davon gibt es evtl. auch Kostenerstattung durch die
AA oder das AA.
tatsächlich können auch Privatpersonen für genau diesen Fall
den Verlust aus dem „steuerfrein“ Arbeitslosjahr in der
Steuerabrechnung für ein nächstes Jahr - mit hoffentlich
ordentlichem Einkommen - geltend machen.
Und wenn die betreffende Person aber immer noch arbeitslos ist und dadurch kein Einkommen hat ??? Oder gilt das Arbeitslosengeld, bzw Hartz 4 dann als Einkommen ??
Abgesehend davon gibt es evtl. auch Kostenerstattung durch die
AA oder das AA.
Das ist klar, das muss man natürlich dann auch angeben…