[ESt]Kapitalerträge; 2 Notebooks als Arbeitsmittel

Hallo,

Person A hat durch fehlende Freistellungsaufträge bei diversen Banken Steuerabzüge bei den Zinsen.
Insgesamt kommt Person A nicht über die 1.421 Eur Freibetrag.
Müssen in der Steuererklärung bei „Kapitalerträge“ jetzt alle Zinserträge in den entsprechenden Zeilen aufgelistet werden? Oder genügt auch eine verkürzte Form. Ab welchem Betrag macht es keinen Sinn, diesen aufzulisten. Z.b. 3,50 aus einem Sparkonto?!

[MOD] An FAQ:1129 angepasst
[MOD] Aufforderung zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung gelöscht.

Danke!
Andi

[ESt]Kapitalerträge
Im Normalfall reicht ein Kreuz auf dem Mantelbogen Seite 2 oben.

Da hier ZASt/SoliZ abgezogen wurde, sind natürlich ALLE Zinseinnahmen auf der Anlage KAP zu erklären. Das steht auch deutlich dort zum Lesen drauf.