[ESt] Kapitalertragssteuer und Kapitallebensvers

Hallo,
folgender Sachverhalt:

A hat eine Kapitallebensversicherung mit etwa 25000 euro Rückkaufswert.
Diese läuft noch bis 2011 und wird dann fällig.
Für einen Kredit den er ratenweise bis 2011 zurückzahlt möchte er die Rückkaufwerte als Sicherheit verwenden. Dazu muß der Rückkaufswert abgetreten werden. Die Versicherung ist… für Experten… vor 2005 abgeschlossen und wäre normalerweise kapitalertragssteuerfrei.Bank sagt nun:
Wenn bei diesem Ratendarlehn die Rückkaufswerte als Sicherheit herhalten muss der Versicherer die Kapitalertragssteuer einhalten.Das ist richtig wenn die Versicherungssumme die Tilgung ersetzt und das Darlehn tilgt, gilt das aber auch für Ratendarlehn, die am Ende der Laufzeit getilgt sind?

Zusatzfrage : Hängts vielleicht an der Laufzeit des Darlehns, dass das nämlich vor der Versicherungsfälligkeit getilgt sein muß?
Nix gefunden auch schon gegoogelt und STB gefragt… auch Banker sagt er weiss es nicht und Versicherung sagt noch gar nix…

Danke fürs reinschaun!

[MOD] Komplettzitat gelöscht

So wie ich das sehe (hoffentlich richtig) wurden vermutlich die Zinsen für das Darlehen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht. Unter bestimmten Voraussetzungen wird nämlich der abgetretene Anspruch aus der LV „infiziert“.

Schau mal nach BMF vom 27.7.1995, § 30 EStDV, § 10 II EStG idF bis 31.12.04