Hallo Zusammen,
kann man folgende Leistungen privat steuerlich geltend machen und gibt es da Abgrenzungen:
- Karriereberatung (Profil + Entwicklung)
- Bewerbungsberatung (Unterlagen erstellen und Maßnahmen)
- Coaching im beruflichen Kontext
Vielen Dank für Anregungen
Jules
Hallo,
kann man aus der Ferne nicht beantworten, da nicht der Name der Maßnahme, sondern der Gegenstand entscheidend ist! Aber unter Beachtung von § 9 EStG könnten es Werbungskosten sein.
EStG § 9 Abs. 1
„Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der
Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. […]“
Mfg vom
showbee