was unterschiedlich besteuert wird, muss getrennt aufgelistet werden.
Anrechnungsverfahren = voll besteuert
Halbeinkünfteverfahren = nur zur Hälfte besteuert.
Danke für die Info!
Habe den Vordruck heute morgen beim FA geholt und dann die Unterscheidung gesehen.
Aber Frage zum Verständnis:
Warum werden 100€ Gewinn, die man bei HE-Wertpapieren macht anders besteuert, als 100€ Gewinn, die man mit den anderen WP macht?
Welche Art Logik steckt dahinter?
Logik?
Da muss man die von uns allen gewählten Volksvertreter in Berlin fragen, die sich solche Gesetze ausdenken, zumindest darüber beschließen.
In § 3 Nr. 40 EStG sind diverse aufgelistet, die nur dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen: http://bundesrecht.juris.de/estg/__3.html
Nee, im Ernst, ein bißchen Logik steckt schon dahinter.
Man wollte das bisherige körperschaftliche Anrechnungsverfahren „vereinfachen“ (hahaha).
Beim Anrechnungsverfahren wurde die volle Dividende versteuert, dafür konnte man sich die bei der Auszahlung einbehaltene Körperschaftsteuer anrechnen.
Beim Halbeinkünfteverfahren wird nur die Hälfte der Dividende (egal ob § 20 oder § 23 EStG) versteuert, dafür wird eben keine Körperschaftsteuer mehr angerechnet, nur noch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Hier ein kleiner Aufsatz: http://www.urbs.de/thema/change.htm?aktie.htm
Dafür hat man neue Probleme geschaffen:
Nämlich die Aufteilung von Werbungskosten, wenn sowohl Einkünfte nach dem Anrechnungsverfahren als auch nach dem Halbeinkünfteverfahren vorliegen.
WK beim HEV können natürlich auch nur zur Hälfte berücksichtigt werden, steht in § 3c Abs. 2 EStG: http://bundesrecht.juris.de/estg/__3c.html