[ESt] Kfz-Reparatur - Defekt Arbeitsweg absetzbar?

Moin moin,

Arbeitnehmer X hat in 2006 auf dem Weg zur Arbeit seinen PKW abstellen müssen, da dieser heiß gelaufen war und nicht mehr ansprang.
In der Werkstatt wird festgestellt, daß ein defekt im Kühlwassersystem den Motor heiß laufen ließ. Dies führte zu 2 Kolbenfressern und dazu, daß ein Austauschmotor beschafft und eingebaut werden mußte.

Da Arbeitnehmer X wohl ein „schwarzes Autojahr“ hat, hat er sich kurz zuvor auf dem Weg zur Arbeit auch noch einen platten Reifen durch einen spitzen Stein eingefangen.

Nun hat Arbeitnehmer X gehört, daß Kosten für KFZ-Reparaturen für Schäden, die auf dem Arbeitsweg entstanden als Werbungskosten absetzbar sein sollen.

Stimmt das? Welche Vorraussetzungen muß die Rechnung erfüllen?

Wie sieht es mit dem Arbeitgeber aus? Besteht hier eventuell die Möglichkeit, die Kosten evtl. anteilig, erstattet zu bekommen?

Danke schonmal

Unfall JA - normaler Verschleiß NEIN
Da hat der X aber falsch gehört.

Unfallkosten für auf dem Weg zur Arbeit entstandene Unfallschäden sind noch bis einschl. 2006 unter best. Voraussetzungen absetzbar.

Allg. Verschleißschäden, wie hier, sind steuerlich nicht absetzbar.

MfG
Oerdiz