Hi!
Gehen wir mal davon aus, dass jemand Nachhilfe legal und als
Kleinunternehmer angemeldet betreibt; die Eltern eines
Nachhilfekindes wollen die Kosten absetzen können.
Sind Kosten für Nachhilfe jetzt als Kinderbetreuung absetzbar?
Wenn „Nein“:
Nein
a) Wo steht das genau (welcher §)?
§10 Abs.1 Nr 5 Satz 2 EStG: …Dies gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. …
b) Könnte der Nachhilfegeber die Nachhhilfe auf einer Quittung
auch legal als Kinderbetreuung bzw. Hausaufgabenbetreuung
angeben und damit absetzbar machen?
Wenn der Nachhilfegeber Nachhilfe gegeben hat und nicht betreut, dann ist das wohl Beihilfe zur Steuerhinterziehung §370 AO.
Und wo wir hier von Quittung sprechen: Satz 4 sagt folgendes aus: …Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen nach Satz 1 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist… - das heißt bei Barzahlung gibt es sowieso keine Steuerermäßigung und eine Banküberweisung kann man rückwirkend nicht „fummeln“.
Gruß
derschwede77