ESt: Kinderbetreuungskosten ab 2012 - Nachhilfe?

Hallo zusammen,

bei den Kinderbetreuungskosten hat es ab 2012 Änderungen gegeben.

Gehen wir mal davon aus, dass jemand Nachhilfe legal und als Kleinunternehmer angemeldet betreibt; die Eltern eines Nachhilfekindes wollen die Kosten absetzen können.

Sind Kosten für Nachhilfe jetzt als Kinderbetreuung absetzbar?
Wenn „Nein“:
a) Wo steht das genau (welcher §)?
b) Könnte der Nachhilfegeber die Nachhhilfe auf einer Quittung auch legal als Kinderbetreuung bzw. Hausaufgabenbetreuung angeben und damit absetzbar machen?

Danke für Antworten!

Gruß JK

Hi!

Gehen wir mal davon aus, dass jemand Nachhilfe legal und als
Kleinunternehmer angemeldet betreibt; die Eltern eines
Nachhilfekindes wollen die Kosten absetzen können.

Sind Kosten für Nachhilfe jetzt als Kinderbetreuung absetzbar?
Wenn „Nein“:

Nein

a) Wo steht das genau (welcher §)?

§10 Abs.1 Nr 5 Satz 2 EStG: …Dies gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. …

b) Könnte der Nachhilfegeber die Nachhhilfe auf einer Quittung
auch legal als Kinderbetreuung bzw. Hausaufgabenbetreuung
angeben und damit absetzbar machen?

Wenn der Nachhilfegeber Nachhilfe gegeben hat und nicht betreut, dann ist das wohl Beihilfe zur Steuerhinterziehung §370 AO.

Und wo wir hier von Quittung sprechen: Satz 4 sagt folgendes aus: …Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen nach Satz 1 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist… - das heißt bei Barzahlung gibt es sowieso keine Steuerermäßigung und eine Banküberweisung kann man rückwirkend nicht „fummeln“.

Gruß

derschwede77

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort und für die vervollständigenden Informationen dazu, was alles nicht zulässig ist.

Einen Fund hierzu habe ich inzwischen auch noch:

Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2012 (§ 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG);
BMF-Schreiben (Anwendungsschreiben) vom 14. März 2012
Randziffer 8 :
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…

Dann dürfte Nachhilfe wohl nur absetzbar sein,
wenn sie zeitnah mit dem Umzug des brötchenverdienenden Elternteils (z. B. von Hessen nach Bayern) zusammen hängt (= WK),
oder wenn es darum geht, Schulwissen nach heftiger Krankheit des Kindes aufzuholen (= außergew. Belastungen).

Schöne Grüße
JoKu