[ESt] Kinderbetreuungskosten: Single vs. Paar

Liebe WWWler,

ich habe bitte eine Frage zur Absetzbarkeit von Kosten, die im Rahmen der Kinderbetreuung anfallen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dürfen Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, künftig zwei Drittel der Kosten bis zu maximal 4.000 Euro von der Steuer absetzen.

Wie sieht es aber in folgendem Fall aus: Der Vater ist Alleinverdiener. Die Mutter will ab Januar zunächst ein unbezahltes Praktikum aufnehmen, das für einen angestrebten Weiterbildungsstudiengang Pflicht ist. Dieses Weiterbildungsstudium will sie dann im Herbst aufnehmen. Deshalb benötigen die Eltern ab Januar für ihre 18monatige Tochter einen Hortplatz, den sie auch gefunden haben (und ihr Glück kaum fassen können).

Es werden jährliche Kosten in Höhe von 3.600 Euro entstehen (Gebühren 208 Euro und Verpflegung ca. 90 Euro), die die Familie erheblich belasten, da die Mutter ja kein zusätzliches Einkommen erzielt (im Gegenteil: Der Studiengang wird sogar erhebliche Studiengebühren mit sich bringen).

Deshalb meine Frage: Können diese Betreuungskosten irgendwie geltend gemacht werden oder bleibt die Familie im Gegensatz zu Doppelverdienerpaaren auf den Kosten sitzen?

Viele Dank!

Matthias

Dazu finden sich hier ein paar Infos

http://oerdiz.hz-group.de/kinderbetreuung/

Ob die Tätigkeit als Student auch als Erwerbstätigkeit gesehen wird, weil dadurch evtl. steuerpflichtige Einnahmen entstehen, wird ein Erlass des Bundesverteidigungsministeriums zu klären haben. Bis dahin müssen Sie sich mit den grundlegenden Dingen zufrieden geben.