Angenommen Person A(Student/in) hat im Jahr 2008 wenige hundert Euro über den Kindergeld Freibetrag von 7680 € verdient.
Würden dann die 920 Euro Werbungskosten immer gelten und somit den Bruttoverdienst uter die Grenze drücken, oder müssten Werbungskosten von vllt. 300 Euro einzeln durch Belege nachgewiesen werden?
Dann kann also bis zu einem Verdienst von 8600 € (7680 + 920) nicht passieren. Die Werbungskostenpauschale wird dann automatisch hinzuaddiert ohne, dass man irgendwelche Belege einreichen muss?
Dann kann also bis zu einem Verdienst von 8600 € (7680 + 920)
nicht passieren. Die Werbungskostenpauschale wird dann
automatisch hinzuaddiert ohne, dass man irgendwelche Belege
einreichen muss?
=> wenn, dann wird die Pauschale vom Bruttoverdienst abgezogen. Und ja, solange man keine tatsächlich höheren Werbungskosten nachweisen kann (durch Belege) wird immer die Pauschale angesetzt.