[ESt] KirchenSt-Erstattung Vorjahr / Arbeitsmittel

Hallo hab mal zwei „allgemeine“ fragen und zwar:
muss man eine Kirchensteuererstattung, die man auf Grund einer Lohnsteuererklärung (aus Vorjahr)
erhalten hat, bei der nächsten Lohnsteuererklärung angeben? oder fällt dies weg,
da man die ja eigentlich nur zurückbekommen hat, weil man zu viel bezahlt hat?

als Aufwendungen für Arbeitsmittel ohne Beleg (Zeile 52) ist wohl 102€ geduldet.
was ist wenn jemand nun beruflich veranlasste Telefongespräche (20% / max 20€ mtl.)
auch noch angeben möchte?
Gehört dies zu den Arbeitsmitteln und ersetzt Arbeitsmittel ohne Belege? oder gehört dies
in ne ganz andere Zeile?

Danke und Gruß
Mathias

Hallo,

Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Direkt neben dem Feld „bezahlte Kirchensteuer“ findet sich das Feld „erstattete Kirchensteuer“. Beides ist, sofern vorhanden, einzutragen. Nichteintragen bringt nichts, weil die Kirchensteuerämter ihre Daten mit den Finanzämtern austauschen.

Die Pauschalen hängen auch vom einzelnen Sachbearbeiter im Finanzamt ab. Wenn man eine gute Begründung für die Telefonkostenpauschale hat, wirds wohl keine Schwierigkeiten geben, aber garantieren kann mans nicht.

Gruß,
Markus

Tip Telefonkosten
Hallo,

Man kann auch vom AG eine Bescheinigung bringen, dass aufgrund der Stellung in der Firma auch vom privaten Anschluss telefonieren werden musste. Dann erkennt das FA die Ausgaben problemlos an.

Gesetzlich zwar zwingend, aber nich von allen Finanzämtern verlangt ist das Aufbereiten der Einzelbelege für Telefon über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten. Dann die Gebühren für den Anschluss anhand der Einheiten hochrechnen und als Beleg mit abgeben.

Viele Grüße

Gesine