Angenommen jemand bekommt seinen Bescheid über Einkommensteuer Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2003(NRW). Gleichzeitig eine Berichtigung für die Jahre 2000 bis 2002 und die Aufforderung neben der Erstattung für 2003 für die anderen Jahre ca. 80€ jeweils zurückzuzahlen.
Erläutert wird dies mit der Bemerkung, daß die Änderung erforderlich war aufgrund des „Kirchensteuer-Erstattungsüberhang“ in 2003. Dieser Betrag sei prozentual auf die Jahre 2000 - 2002 aufzuteilen.
in den Steuerbescheiden 2000 bis 2003 wurde dadurch Steuern gespart, dass in den Jahren mehr Kirchensteuer gezahlt wurde als vom Finanzamt wiederkam.
Die Sonderausgaben waren entsprechend (zu) hoch.
Nun stellt sich nachträglich heraus, dass in 2004 mehr Kirchensteuer erstattet wird als gezahlt wurde. Die Erstattung rührt aus den vorherigen Jahren.
Somit stellt sich also raus, dass der Sonderausgabenabzug in den vorherigen Jahren zu hoch war, das wird durch die geänderten Steuerbescheide korrigiert.
Alles klar?
Ich weiß, schwer zu verstehen, aber einfacher kann ich es leider nicht erklären
in den Steuerbescheiden 2000 bis 2003 wurde dadurch Steuern
gespart, dass in den Jahren mehr Kirchensteuer gezahlt wurde
als vom Finanzamt wiederkam.
Die Sonderausgaben waren entsprechend (zu) hoch.
Nun stellt sich nachträglich heraus, dass in 2004 mehr
Kirchensteuer erstattet wird als gezahlt wurde. Die Erstattung
rührt aus den vorherigen Jahren.
Somit stellt sich also raus, dass der Sonderausgabenabzug in
den vorherigen Jahren zu hoch war, das wird durch die
geänderten Steuerbescheide korrigiert.
Alles klar?
Ich weiß, schwer zu verstehen, aber einfacher kann ich es
leider nicht erklären
Stimmt, aber wenn Du sagt ist so i.O. dann glaub ich das einfach und sag vielen Dank. Sobald ich kann bekommst Du auch Sternchen von mir.
Aber jetzt weiss ich, wenn Post vom FA dick ist - is nich gut!
Danke und Gruss frieeda
Das hängt damit zusammen, dass man nur soviel Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehen darf, wie man auch tatsächlich bezahlt hat. Kirchensteuererstattungen werden also mit den Kirchensteuerzahlungen desselben Jahres verrechnet. Hat man allerdings mehr Kirchensteuererstattung bekommen, als man im selben Jahr bezahlt hat, dann wird die Kirchensteuererstattung für das Jahr xxx mit den Zahlungen für das Jahr xxx verrechnet.