Hallo Zusammen,
letztens stand auf der wiso seite von zdf.de einen Bericht über
die Kitagebühren. Dieser Bericht war unter der Rubrik
„Gehaltsoptimierer“ zu finden.
In diesem Bericht ging es darum, dass der Arbeitgeber die
Kitagebühren übernehmen kann und zu 100% von der Steuer absetzen kann
oder so etwas ähnliches und das der Arbeitnehmer diese Gebühr Brutto
wie Netto bekäme. Der Artikel ist jetzt leider nirgendwo mehr zu finden.
Oder doch alles nur geträumt.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen?
Bin für jeden Tip dankbar.
Danke und Gruss
Tobi
Lt. § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber die Kosten für die Unterbringung usw. für nicht schulpflichtige Kinder steuerfrei erstatten.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Besten Dank erstmal, auf der „WISO“ Seite war es zwar so erklärt, dass auch der normale Bürger damit etwas anfangen konnte, aber das dürfte auch reichen.
Also danke und Gruss
Tobi
viell. ist hier doch etwas anderes gemeint. ab dem kj. 2007 sollen diese aufwendungen mE wie werbungskosten / betriebsausgaben behandelt werden; für die vz. davor gibt´s noch ein anhängiges verfahren beim bfh oder bverfg. also einspruch einlegen u. verfahrensruhe begehren.
Nein, schon 2006!!!
viell. ist hier doch etwas anderes gemeint. ab dem kj. 2007
sollen diese aufwendungen mE wie werbungskosten /
betriebsausgaben behandelt werden; für die vz. davor
Das ist schon ab 2006 der Fall. Siehe § 4 f und § 9 (5) EStG.
Wobei ich mir aber fast sicher bin, dass es dem Fragenden darum nicht ging sondern um die steuerfreien Zahlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers.
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