[ESt] können Bausparzinsen steuerfrei sein?

Hallo Allerseits,

ich habe mal gehört, dass auf Zinsen eines Bausparvertrages keine Steuer fällig wird, wenn man Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat. Kann aber im Internet dazu leider nichts finden. Vielleicht weiss jemand von Euch Näheres?

Viele Grüsse

Hallo

das stimmt. Gleichzeitig kann man aber auch einen Freistellungsauftrag geben. Den Antrag für Prämie immer ausfüllen, sonst ade.

Gruß

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Hallo Irene,

ein Freistellungsauftrag ändert nichts an der Besteuerung. Er bezieht sich nur auf Art und Zeitpunkt der Besteuerung.

Schöne Grüße

MM

Hallo

einen Freistellungsauftrag erstelle ich, wenn die Zinseinnahmen unter der Freigrenze liegen, damit ich keine bezahlen muss.
Habe ich keinen Freistellungsauftrag gestellt wird von den Zinsen automatisch der Anteil für das Finanzamt abgezogen, obwohl ich eigentlich gar keine zahlen müsste.

Gruß

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Hallo Irene,

ich gehe davon aus, dass die Zinseinkünfte bei der ESt-Erklärung nicht verschwiegen werden. In diesem Moment wird durch die Veranlagung zur ESt genau die gleiche Situation hergestellt wie bei Erteilung eines Freistellungsauftrags.

Ein Freistellungsauftrag kann das Verfahren vereinfachen (nämlich dann, wenn sie Freibetrag & Werbungskostenpauschale nicht überschreiten), aber er ändert überhaupt nichts an der Besteuerung der Einkünfte. Bei der Veranlagung zur ESt ist der Freibetrag und die Werbungskostenpauschale ganz genau so hoch wie der Freistellungsauftrag, den man maximal erteilen darf.

Unter welchen Bedingungen würden Zinseinkünfte bei Erteilung eines Freistellungsauftrages anders besteuert als ohne?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

das ist ja auch richtig was du sagst.
Aber wenn jemand Zinsen bekommt, die unterhalb der Freigrenze liegen, muss er diese ja nicht versteuern und damit das Finanzamt erst gar keine Steuern davon bekommt, macht man einen Freistellungsauftrag.

Gruß