Hallo,
macht es Sinn alle abzugsfähigen Kosten anzugeben, auch wenn man schon längst die maximale Steuerrückerstattung zurück bekommt(zumindest wenn alles anerkannt wird)
Was passiert für den Fall, dass Teile nicht annerkannt werden, kann man dann weitere Kosten Nachreichen oder sollte man gleich vorsorglich alles Eintragen?
Danke:smile:
Grüße
Servus Sven,
das Nachreichen von vorher nicht geltend gemachten Aufwendungen kann formal bloß im Weg des Einspruchs geschehen. Für den, der auf der anderen Seite sitzt, sind - insbesondere erfolgreiche - Einsprüche nicht besonders gut, weil sie - einmal in der Statistik eingedampft - nicht mehr im einzelnen erkennbar sind, sondern bloß den pauschalen Eindruck erwecken „der veranlagt wackelig“. Im Weg des Einspruches Nachbessern heißt also tendenziell Schlecht Wetter Machen.
Umgekehrt ist das Erklären von Aufwendungen, die redundant sind, nicht so arg. Es sei denn, man gerät an ein FA wie seinerzeit ein gefürchtetes kleines FA im schnakenreichen Oberrheintal, dessen Stil des Hauses eher nervös war: Da konnte es schon mal vorkommen, daß ein Steuerpflichtiger zum Nachweis von erklärten Werbungskosten unterhalb der Arbeitnehmerpauschale aufgefordert wurde, bloß um ihn zu ärgern. Ist aber lang her, kommt heute auch bei den Riedochsen nicht mehr vor.
Schöne Grüße
MM