[ESt] Kosten ansetzbar, obwohl Andrer bezahlt hat?

Hallo,

mich würde mal eine Frage im Zusammenhang mit den Kinderbetreuungskosten interessieren.

Wenn in einer nichehelichen Gemeinschaft nur ein Partner für die Betreuungskosten aufkommt, kann der andere Partner die Hälfte dann trotzdem ansetzen?

Ich denke schon, mein Kollege meint nein, da beide ja unabhängige Steuererklärungen machen, und somit ja beide die Kosten ansetzen könnten.

Wer von uns hätte denn Recht?

Danke

Gruß,

Gordon

Infos finden sich hier:
http://oerdiz.hz-group.de/kinderbetreuung/

Weiterhin ist Voraussetzung, eine Rechnung und ein Überweisungsnachweis, den der nicht zahlende Elternteil wohl nicht vorlegen kann.

Nähere regelt evtl. ein BMF Schreiben, dass noch in der Entstehungsphase ist.