Stirbt ein Kind vor der Geburt im 8. Monat muss man es ja beisetzen. Kann man diese Kosten (Bestattungsinstitut, Grab, Kleidung für die Bestattung, etc.) von der Steuer als aussergewöhnliche Belastung absetzen?
Stirbt ein Kind vor der Geburt im 8. Monat muss man es ja
beisetzen. Kann man diese Kosten (Bestattungsinstitut, Grab,
Kleidung für die Bestattung, etc.) von der Steuer als
aussergewöhnliche Belastung absetzen?
Hallo,
klar! Das Kind hat sicherlich noch kein Vermögen, was es an seine gesetzlichen Erben (hier Eltern) vererben könnte. Nur wenn die Erbschaften nicht ausreichen, kommt der Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht! Da kein Erbe übergeht, besteht auch kein Geld wovon die Eltern primär die Beisetzung zahlen müssen.
Probleme sollte es nur in einem ganz außergewöhnlichen Fall geben:
A+B haben Kinderwunsch, „Kind“ C wird gezeugt. Nun sterben A und unmittelbar danach C.
–> C hat den A „überlebt“ Soweit nicht problematisch, weil man eigentlich erst rechtsfähig ab Geburt ist. Aber für Erbe reicht es, wenn das Kind gezeugt ist. Also wird C Erbe des A und hat somit Vermögen, welches es direkt an B (den letzten in der Runde) vererbt. Also muss B die Beisetzungen von A und C vorrangig aus dem Erbe begleichen.
Da sich showbee hier voll auf andere Dinge konzentriert hat,
möchte ich noch anfügen, dass
Kleidung für die Bestattung, Leichenschmaus, Fahrtkosten usw.
nicht abzugsfähig sind.
Hmmm, Schowbee hat aber doch „klar“ geschrieben, da das Kind kein Vermögen hatte aus dem die Ausgaben bestritten werden könnten. Du hingegen schreibst, dass es nicht geht?
Es sei denn Du meinst die Ausgaben der Eltern. Aber wer macht schon einen Leichenschmaus bei einem ungeborenen Baby. Ich kann Dir versichern, da bleiben die Eltern in der Regel mit einem Pfarrer ganz unter sich. Es ging um die Kleidung für das Baby und die „reinen“ Bestattungskosten für das Institut und die städtischen Gebühren. Was ist denn mit Grabkosten für ein neues Grab. Die bewegen sich für einen 10 Jahresmiete auch um die 3-4.000 Euro. Die Eltern hätten sich ja sicherlich nicht vor in 30 Jahren darum kümmern müssen, nun fallen in der Zeit ja schon massive Kosten an (30 Jare Grablage ca. 10.000€ plus Grabpflege).
Es sei denn Du meinst die Ausgaben der Eltern. Aber wer macht
schon einen Leichenschmaus bei einem ungeborenen Baby.
Hallo!
also oerdiz meinte, dass nur die zwangsläufig anfallenden Kosten
absetzbar sind. das entfällt bei den freiwillig auf sich genommenen
kosten, soweit keine sittliche pflicht besteht. also ein kranz wird
wohl absetzbar sein, auch eine anzeige in der zeitung, aber wohl eben
nicht das kaffee&kuchen hinterher.
Da sich showbee hier voll auf andere Dinge konzentriert hat,
möchte ich noch anfügen, dass
Kleidung für die Bestattung, Leichenschmaus, Fahrtkosten usw.
nicht abzugsfähig sind.
Hmmm, Schowbee hat aber doch „klar“ geschrieben, da das Kind
kein Vermögen hatte aus dem die Ausgaben bestritten werden
könnten. Du hingegen schreibst, dass es nicht geht?
Hallo,
man kann auch anders an die Sache herangehen. Folgende Kosten sind lt dem anerkannten Steuerexperten Konz nicht absetzbar:
Bewirtung der Trauergäste
Grabpflege
Reise zum Begräbnnis
Trauerkleidung und Umbettung
Alle Kosten ausser diesen genannten sollte man ansetzen.
man kann auch anders an die Sache herangehen. Folgende Kosten
sind lt dem anerkannten Steuerexperten Konz nicht
absetzbar: … Alle Kosten ausser diesen genannten sollte man ansetzen.
Hallo!
ich würde es weiterhin mit der klaren Anwendung des Gesetzes halten.
§ 33 Abs. 1 EStG: Tatbestand
„Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung)…(folgt Rechtsfolge)“
Hierbei kommt es NUR auf „zwangsläufig“ an, der Rest vom Tatbestand ist typisiert in § 33 Abs. 3 EStG mittels Tabelle.
Ergo: Alles was zangsläufig anfällt, ist tendenziell AGB, alles was freiwillig gemacht wird eben nicht! Da braucht es auch keinen Konz oder oder oder…
ich würde es weiterhin mit der klaren Anwendung des Gesetzes
halten.
§ 33 Abs. 1 EStG: Tatbestand
„Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere
Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der
Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher
Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands
(außergewöhnliche Belastung)…(folgt Rechtsfolge)“
Ich glaube nicht, dass ein Laie damit was anfangen kann. Und die meisten Experten auch nicht. Wozu gibt es sonst die vielen Kommentarschinken zum reinen Gesetzestext? Einfach weil die Gesetze zu allgemein und auslegungsbedürftig sind.
Ergo: Alles was zangsläufig anfällt, ist tendenziell AGB,
alles was freiwillig gemacht wird eben nicht! Da braucht es
auch keinen Konz oder oder oder…
Es muß nicht gleich ein Konz sein, aber Literatur mit klarer Sprache sollte es schon sein.
Ich glaube nicht, dass ein Laie damit was anfangen kann. Und
die meisten Experten auch nicht. Wozu gibt es sonst die vielen
Kommentarschinken zum reinen Gesetzestext?
Hallo,
ach komm. Die meisten Kommentare bringen auch nur tonnenweise Beispiele und selten was neues. Bezüglich § 33 EStG kann ich deine Ansicht wirklich nicht teilen.
Was ist denn hier schwer?
"Erwachsen einem Steuerpflichtigen
>> Das ist dann wohl der geneigte Leser des Textes
zwangsläufig
>> Das ist das einzig auszulegende und zu prüfende Merkmal!!!
größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der
Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher
Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands
(außergewöhnliche Belastung)…
>> Die Tabelle des Abs. 3 findet man auch schnell, oder?
[folgt Rechtsfolge]"
>> ich kanns „absetzen“!!!
ERGO: zwangsläufig? Was will mir der Gesetzgeber damit sagen. Hier fängt man als Leser an zu überlegen. Zwangsläufig kommt von Zwang und versteht sich wohl als „ich kann daran nichts ändern“. Das versteht doch jeder. Alles was ich bewusst steuern kann (Aufwendungen) ist es eben nicht.
Also muss ich mir bei jeder Ausgabenposition nur überlegen, musste ich den Posten tragen weil ich es wollte oder weil ich musste?
Erzähl mir nicht, diese Gedankengänge kann ein Experte nicht anstellen… Bei Laien mag ich leider recht geben, da soll es sogar Menschen geben, die nichtmal die BLÖD-Zeitung lesen können…