Hallo,
eine kurze Frage:
Angenommen eine Person hat in einem Jahr eine schwere Operation. Diese lässt sie in einer Privatklinik ausführen, die viel Geld verlangt (mehr als die Versicherung zahlt). Die Person legt dafür rund 4.000 Euro aus eigener Tasche auf den Tisch.
An Einkünften hatte die Person in diesem Jahr fast gar nichts (unter 2.000 Euro).
Wären die selbst gezahlten OP-Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machbar?
Was ist, wenn sich dadurch insgesamt ein negatives zu versteuerndes Einkommen ergibt, wäre dann ein Verlustvortrag möglich?
Vielen Dank!
Frank
