angenommen Frau X macht während eines Jahres mehrere Fortbildungen.
Bei manchen dieser Fortbildungen erhält sie durch ihren Dienstherrn ein bescheidenes Kilometergeld von 0,16 Euro pro Kilometer, aber nur, wenn sie keine Fahrgemeinschaft mit Kollegen aus dem gleichen Dienstort bilden konnte (was manchmal der Fall war).
Kann Frau F nun für alle Fahrten zu Fortbildungen immer 0,30 Euro als Werbungskosten pro gefahrenem Kilometer (also hin und zurück) ansetzen?
Die druch den Diensherrn erstatten Fahrtkosten müsste Frau F wohl von den so berechneten Werbungskosten abziehen?!
Auch wenn manche Fahrten mit einer Jahreskarte für Bus und Bahn durchgeführt wurden, welche Frau F ohnehin hat, ihr also keine tatsächlichen Fahrtkosten entstanden?
Kann Frau F nun für alle Fahrten zu Fortbildungen immer 0,30
Euro als Werbungskosten pro gefahrenem Kilometer (also hin und
zurück) ansetzen?
Die druch den Diensherrn erstatten Fahrtkosten müsste Frau F
wohl von den so berechneten Werbungskosten abziehen?!
Ja, Dienstfahrten PKW in km x 0,30 Euro = Summe abzgl. Erstattungen
durch Dritte = Werbungskosten!!!
Auch wenn manche Fahrten mit einer Jahreskarte für Bus und
Bahn durchgeführt wurden, welche Frau F ohnehin hat, ihr also
keine tatsächlichen Fahrtkosten entstanden?
Nein, dann natürlich nicht, weil kein PKW genutzt wurde. Hier kommt
ja keine Entfernungspauschale zur Anwendung. Absetzen könnte man nur
Einzelfahrscheine, eine Jahreskarte lässt sich mangels „Fahrtenbuch“
auch nicht aufteilen (sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot).