Hallo zusammen!
Sind die Kosten eines Erststudiums, welches in keiner Verbindung zur ausgeübten beruflichen Tätigkeit hat, von der Steuer im Sinne des §10a EStG absetzbar?
Angenommen, ein ausgebildeter Versicherungskaufmann, welcher bei einer Versicherung arbeitet, studiert Biologie. Kann er dann die Kosten des Studiums als Sonderausgaben ansetzen oder greift hier der "12 Nr. 5 EStG. Dieser besagt, dass Kosten der Erstausbildung und des Erststudiums nicht berücksichtigt werden können, da es sich hier um Kosten der privaten Lebensführung handelt.
Jedoch heißt es im §12, „soweit in den Paragraphen … §10a nichts anderes bestimmt ist“.
Nach meiner Auffassung müssten dann widerum die Kosten des Studiums als Sonderausgaben gelten.
Liege ich da richtig und gibt es da ein entsprechendes Urteil oder einen entsprechenden Kommentar?
Viele Grüße
Christian
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