Berufstätige Ehefrau (Steuerklasse 3) ist Alleinverdienerin, ihr Ehemann nimmt (ohne bisher je gearbeitet zu haben) nach seinem absolvierten Erststudium sein Zweitstudium auf. Dabei entstehen Kosten für seine: Unterkunft, Fahrkosten, Studiengebühr (Baden-Würtemberg).
In welcher Form (Formulare, Art der Aufwendungen) kann die Ehefrau die Aufwendungen für das Studium ihres Mannes in ihrer Steuererklärung angeben? Erlogt eine vollständige Steuerrückerstattung?
Bei der gemeinsamen Veranlagung können die Aufwendungen bis max. 4000 als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Wenn 4000 € anfallen heißt das nicht, dass von gezahlten Steuern 4000 € zurück gezahlt werden sondern vielmehr mindert sich das zu versteuernde Einkommen, der Betrag, nach dem die Steuern berechnet werden. Je nach Höhe und Steuersatz erfolgt dann entsprechend eine Steuerminderung.
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Berufstätige Ehefrau (Steuerklasse 3) ist Alleinverdienerin,
Hallo,
schon mal den Unterschied im Netto zwischen Steuerklasse III und I gerechnet?
http://www.kgo.de/steuerrechner.html
Die Differenz ist die Beteiligung des Staates daran, dass der Alleinverdiener seinen ehelichen Pflichten nachkommt und den Unterhalt des Studenten übernimmt.
Mfg vom
showbee