Hallo,
nochmals eine Nachfrage zu einer weiteren Thematik im Bereich der doppelten Haushaltsführung - gibt es dazu evtl. Referenzen oder Urteile?
Angenommen eine Person A lebt seit mehreren Jahren mit ihrer Lebensgefährtin in deren Haus zusammen, nimmt eine neue Arbeitsstelle weit entfernt an. Hierzu will Person A am Ort der Arbeitsstelle eine Wohnung mieten, da tägliche Fahrten von mehreren hundert km ja unsinnig wären. Wann immer möglich fährt A nach Hause zurück. Also klassische doppelte Haushaltsführung.
Aber: die Lebensgefährtin hat die Möglichkeit, in absehbarer Zeit ebenfalls an den neuen Arbeitsort von A zu ziehen. Daher sucht A gleich von Anfang an eine Wohnung, die groß genug für beide ist und die beiden auch gefallen soll. So hat A viele km mit Besichtigungen verfahren, bis er was wirklich schönes gefunden hat und mietet. Die Kosten für die Besichtigungsfahrten setzt A im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit 0,30 Euro je km an. Da A für die Besichtigungen ja damals noch vom Wohnort angereist ist, sind über 4000km zusammengekommen.
Noch bewohnt A den doppelten Haushalt allein. Wenn die Lebensgefährtin nächstes Jahr nachzieht, endet die doppelte Haushaltsführung.
Meine Meinung: A kann die Kosten für Besichtigungen voll ansetzen, von den Kosten für die große Wohnung nur anteilig soviel, wie für eine „normale“ Wohnung für eine Person (ich denke, hier wird von 60qm ausgegangen) gezahlt werden müsste.
Aber: Kann sich das FA auf den Standpunkt stellen, die Besichtigungskosten wären viel zu hoch und ausserdem nicht beruflich bedingt, weil A ja nicht „irgendeine Wohnung“ gesucht hätte, die einfach nur am Arbeitsort sein sollte, sondern etwa schönes und großes finden wollte?
Ich denke, jeder hat das Recht, sich eine Wohnung zu suchen, die ihm gefällt - und da die Wohnung ja aufgrund des beruflichen Umzugs als doppelter Haushalt genommen wurde, sind die Kosten für deren Finden und Bezug beruflich bedingt.
Gibt es dazu evtl. Referenzen, Anweisungen oder Urteile?
Über Infos und Tipps würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
sich daran nicht voll beteiligen. Da wird ein hoher Anteil privater Mitveranlassung vom FA unterstellt werden.