[ESt] Kosten für Suche nach doppeltem Haushalt?

Hallo,

nochmals eine Nachfrage zu einer weiteren Thematik im Bereich der doppelten Haushaltsführung - gibt es dazu evtl. Referenzen oder Urteile?

Angenommen eine Person A lebt seit mehreren Jahren mit ihrer Lebensgefährtin in deren Haus zusammen, nimmt eine neue Arbeitsstelle weit entfernt an. Hierzu will Person A am Ort der Arbeitsstelle eine Wohnung mieten, da tägliche Fahrten von mehreren hundert km ja unsinnig wären. Wann immer möglich fährt A nach Hause zurück. Also klassische doppelte Haushaltsführung.

Aber: die Lebensgefährtin hat die Möglichkeit, in absehbarer Zeit ebenfalls an den neuen Arbeitsort von A zu ziehen. Daher sucht A gleich von Anfang an eine Wohnung, die groß genug für beide ist und die beiden auch gefallen soll. So hat A viele km mit Besichtigungen verfahren, bis er was wirklich schönes gefunden hat und mietet. Die Kosten für die Besichtigungsfahrten setzt A im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit 0,30 Euro je km an. Da A für die Besichtigungen ja damals noch vom Wohnort angereist ist, sind über 4000km zusammengekommen.

Noch bewohnt A den doppelten Haushalt allein. Wenn die Lebensgefährtin nächstes Jahr nachzieht, endet die doppelte Haushaltsführung.

Meine Meinung: A kann die Kosten für Besichtigungen voll ansetzen, von den Kosten für die große Wohnung nur anteilig soviel, wie für eine „normale“ Wohnung für eine Person (ich denke, hier wird von 60qm ausgegangen) gezahlt werden müsste.

Aber: Kann sich das FA auf den Standpunkt stellen, die Besichtigungskosten wären viel zu hoch und ausserdem nicht beruflich bedingt, weil A ja nicht „irgendeine Wohnung“ gesucht hätte, die einfach nur am Arbeitsort sein sollte, sondern etwa schönes und großes finden wollte?

Ich denke, jeder hat das Recht, sich eine Wohnung zu suchen, die ihm gefällt - und da die Wohnung ja aufgrund des beruflichen Umzugs als doppelter Haushalt genommen wurde, sind die Kosten für deren Finden und Bezug beruflich bedingt.

Gibt es dazu evtl. Referenzen, Anweisungen oder Urteile?

Über Infos und Tipps würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo,

Da sind
auch einige Urteile dazu benannt.

Danke, könntest Du die von Dir gefundenen Infos und Urteile (Aktenzeichen) kurz hier mit angeben?

Danke
und viele Grüße

Frank

Nein, wird er/sie nicht tun.

Zum Thema würde ich doch mal sagen, dass die doppelte Haushaltsführung nie vorgelegen hat, da von Anfang an eine Wohnung für beide Personen gesucht wurde, d. h. eine private Mitveranlassung uns somit kein Aufteilungsmaßstab, deshalb alles § 12 EStG.

[MOD] Regelverstöße entfernt

Kein doppelter Haushalt wg. Wahl der Wohnung?
Hallo,

danke für Deine Antwort.

Folgendes interessiert mich sehr:

Zum Thema würde ich doch mal sagen, dass die doppelte
Haushaltsführung nie vorgelegen hat, da von Anfang an eine
Wohnung für beide Personen gesucht wurde, d. h. eine private
Mitveranlassung uns somit kein Aufteilungsmaßstab, deshalb
alles § 12 EStG.

Auf die Variante der kompletten Ablehnung wäre ich jetzt nicht gekommen.

§12 widerspricht da m.E. nicht der doppelten Haushaltsführung - schließlich ist ja nicht die Wahl des Orts (die Aufnahme des doppelten Haushalts und der Arbeitsort und damit Ort des doppelten Haushalts) privat mitveranlasst, sondern ausschließlich beruflich.

Lediglich die Größe und Lage der Wohnung hat u.U. eine gewisse private Mitveranlassung, wenn man in Betracht zieht, dass ggf. die Lebensgefährtin später nachziehen könnte.

Aber wieso kann allein dies zum Ausschluß des doppelten Haushalts führen, bevor dieser Nachzug getan ist? (Könnte ja Jahre später sein).

Gibt es dazu evtl. Referenzen oder Präzedenzfälle?

Nochmals Danke
und viele Grüße

Frank

Das war nur so ein Gedanke… Urteile kenne ich diesbezüglich keine.

Nun ist es jedoch so, das auch eine Angemessenheit der Wohnung am Beschäftigungsort bestehen muss. BFH vom 16.3.79 - BStBl II S. 473. Oder auch im H 43 (6-12) LStH abgedruckt. Hab leider keine Quelle für das Urteil.

Deshalb, möchte jemand aus privaten Gründen gerne in einer nicht angemessenen 150 qm Wohnung am Zweitwohnsitz leben, dann wird das Finanzamt und somit die Steuersolidargemeinschaft :smile: sich daran nicht voll beteiligen. Da wird ein hoher Anteil privater Mitveranlassung vom FA unterstellt werden.

Mietet man nun also eine 100 qm Wohnung für sich und den später nachziehenden Lebenspartner, so könnte das FA hier Unangemessenheit erkennen.

.

Hallo,

Meine Meinung: A kann die Kosten für Besichtigungen voll
ansetzen, von den Kosten für die große Wohnung nur anteilig
soviel, wie für eine „normale“ Wohnung für eine Person (ich
denke, hier wird von 60qm ausgegangen) gezahlt werden müsste.

das ist m.E. richtig. Die Miete wird anteilig gekürzt. Es sind 2 Revisionen dazu (60qm Grenze) beim Bundesfinanzhof anhängig: VI R 23/05 und VI R 24/05.

Aber: Kann sich das FA auf den Standpunkt stellen, die
Besichtigungskosten wären viel zu hoch und ausserdem nicht
beruflich bedingt, weil A ja nicht „irgendeine Wohnung“
gesucht hätte, die einfach nur am Arbeitsort sein sollte,
sondern etwa schönes und großes finden wollte?

Kommt auf den Sachbearbeiter an. Erste Hürde ist, ob die Fahrten überhaupt glaubhaft gemacht werden, also ausreichend nachgewiesen werden. Dann, ob er sie als angemessen beurteilt. Einen gewissen Spielraum hat er da schon.

Schöne Grüße
C.