[ESt] Kosten für unverheirateten Partner abziehbar

Achtung: Es wird komplex :wink:

Ein unverheirater Arbeitnehmer bekommt seine seit mehreren Jahren laufende Doppelte Haushaltführung anerkannt.

An seinem Erstwohnsitz wohnt er seit 10 Jahren mit einem Partner zusammen. Im Frühling 2005 wird das erste Kind der Beiden geboren.
Die beiden wollen nicht heiraten.

Welche Möglichkeit hat nun der auswärts lebende und allein für den Unterhalt des Partners und des Kindes aufkommende Arbeitnehmer neben der doppelten Haushaltsführung hinsichtlich des Kindes und des Partners Kosten geltend zu machen?

Wer diesem Arbeitnehmer weiter helfen kann, dem sie an dieser Stelle ausdrücklich gedankt!!

Mit freundlichen Grüßen aus dem Süden Deutschlands!!

Manfred

hi

  1. dürfte die dopp. haushaltsf. bestehen bleiben
  2. gibt es kindergeld bzw. kinderfreibetrag; alle das kind betreffenden aufwendungen sind insoweit abgegolten
  3. für die lebensgefährtin kann geprüft werden, ob unterhalt für bedürftige personen als sog. außergewöhnl. belastung berücksichtigt werden kann (abhängig von der höhe der jeweiligen einkünfte)
  4. ggf. berücksichtigung v. kinderbetreuungskosten
    ich beziehe mich ausdrücklich auf der derzeitige recht und nicht auf etwaige änderungen ab dem 01.01.07.
    mfg.