Achtung: Es wird komplex 
Ein unverheirater Arbeitnehmer bekommt seine seit mehreren Jahren laufende Doppelte Haushaltführung anerkannt.
An seinem Erstwohnsitz wohnt er seit 10 Jahren mit einem Partner zusammen. Im Frühling 2005 wird das erste Kind der Beiden geboren.
Die beiden wollen nicht heiraten.
Welche Möglichkeit hat nun der auswärts lebende und allein für den Unterhalt des Partners und des Kindes aufkommende Arbeitnehmer neben der doppelten Haushaltsführung hinsichtlich des Kindes und des Partners Kosten geltend zu machen?
Wer diesem Arbeitnehmer weiter helfen kann, dem sie an dieser Stelle ausdrücklich gedankt!!
Mit freundlichen Grüßen aus dem Süden Deutschlands!!
Manfred