Hallo!
Nehmen wir mal an, ein Existenzgründer hat Anfang 2005 begonnen, an seinem Unternehmenskonzept zu arbeiten. Es sind ihm damals schon Kosten entstanden. Die Gewerbeanmeldung erfolgte erst Ende 2005 und Beginn der Geschäftstätigkeit war Anfang 2006. Da er 2005 auch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte, möchte er gerne negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb geltend machen. Kann er dies tun, auch wenn die Kosten teilweise vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind?
Viele Grüße,
Axel