[ESt] Kosten vor der Gewerbeanmeldung absetzen?

Hallo!

Nehmen wir mal an, ein Existenzgründer hat Anfang 2005 begonnen, an seinem Unternehmenskonzept zu arbeiten. Es sind ihm damals schon Kosten entstanden. Die Gewerbeanmeldung erfolgte erst Ende 2005 und Beginn der Geschäftstätigkeit war Anfang 2006. Da er 2005 auch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte, möchte er gerne negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb geltend machen. Kann er dies tun, auch wenn die Kosten teilweise vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind?

Viele Grüße,

Axel

Hallo Axel,

ja, dieses kann er tun. Im Fall von Aufwendungen/Ausgaben, die nicht eindeutig zuordenbar sind, kann der angemeldete Beginn der Tätigkeit freilich ein Indiz (niemals ausschließliches Kriterium) sein. Aber die beschriebenen Aufwendungen sind wohl so klar durch die Gründung veranlasst, dass da keine Schwierigkeit zu sehen ist.

Gegenprobe: Gewerbe nicht anmelden schützt nicht vor Steuerpflicht, vgl. z.B. Drogenhandel.

Schöne Grüße

MM

Danke für die schnelle Antwort (owT)
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