[ESt] Krankheit Angehöriger - Fahrtkosten = agB ?

Herr M`s Vater ist plötzlich schwer an Krebs erkrankt. Aus diesem Grund fährt er so oft es geht für ein paar Tage 600 km weit zu seinen Eltern, um diese tatkräftig und emotional zu unterstützen. Die Mutter selbst war zuvor an Krebs erkrankt und fühlte sich der zusätzlichen Belastung nicht gewachsen. Auch da Herr M. Krankenpfleger von Beruf ist ist sein Beisein bei Arztgesprächen etc. von großem Nutzen.

Kann Herr M. in seiner Steuererklärung diese Besuchsfahrten unter außergewöhnliche Belastungen geltend machen? Was könnte er noch absetzen ( Übernachtung o.ä., Pflege)? Welche Nachweise müsste er erbringen?

Danke, mel.ca

Hier ist nichts absetzbar. Die Kosten entstehen nicht zwangsläufig.

möglicherweise § 33b Abs. 6 oder Einkünfte
Hi !

Hier ist nichts absetzbar. Die Kosten entstehen nicht
zwangsläufig.

Möglicherweise kommt der Ansatz des Pflege-Pauschbetrages (§ 33 Abs. 6 EStG) in Betracht. Dazu müßten allerdings die dor genannten Voraussetzungen (vor Allem „Hilflosigkeit“ der betreuten Person) erfüllt sein.

Auch möglich, zumindest aus steuerlicher Sicht (wie es mit berufsrechtlichen Einschränkungen bei Personen des Gesundheitswesens aussieht, weiß ich nicht) ist es, dass die Fahrten im Rahmen einer Eikunftserzielung geltend gemacht werden.

Wenn also die Eltern einen Pfleger beauftragen (kann auch der Sohn sein) und für die erbrachten Leistungen bezahlen, dann kann dieser Pfleger die mit den Einnahmen im Zusammenhang stehenden Kosten als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend machen.
Ob hier eine steuerliche „Liebhaberei“ vorliegt, muss natürlich abgeprüft werden.

Die Eltern könnten die Aufwendungen für die Pflege in ihrer Steuererklärung dann ebenfalls geltend machen.

Solche Konstrukte sollen aber besser nur unter Hinzuziehung eines steuerlichen Experten aus dem RL durchgeführt werden.

BARUL76

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Aufgrund der Entfernung sehe ich hier den Pflegepauschbetrag als nicht ansatzfähig. Weiterhin wäre erhaltenes Pflegegeld anzurechnen.

Hier liegen doch deutlich Besuchsfahrten vor, dass dies die Eltern unterstützt mag sein, aber dadurch wird man noch nicht zur Pflegeperson.