Liebe Experten,
gibt es schon eine Regelung für MVV Karten, sind die ganz absetzbar - oder werden da auch „km / Anteile“ abgezogen wie beim PKW?
Ganz herzlichen Dank
Claudia
Liebe Experten,
gibt es schon eine Regelung für MVV Karten, sind die ganz absetzbar - oder werden da auch „km / Anteile“ abgezogen wie beim PKW?
Ganz herzlichen Dank
Claudia
Hallo Claudia,
2006 oder 2007?
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
Antwort gerne für 6 und 7.
Vielen lieben Dank - Cl.
lohnsteuerliche Behandlung für 2006
Servus Claudia,
Grundsätzlich ist ein Jobticket (oder auch jede andere Zeitkarte für den ÖPNV) ein Sachbezug, lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Zu bewerten mit 96 % des Preises, den der Arbeitgeber dafür bezahlt; bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer kann man diese abziehen.
Bei Jahreskarten (was Jobtickets und andere verbilligte Zeitkarten in fast allen Verbünden sind), greift auch nicht die Freigrenze von 44€/Monat für „Aufmerksamkeiten“ des Arbeitgebers, selbst wenn das Ticket pro Monat so wenig kosten sollte.
In 2006 ist es noch möglich, das Ticket als Arbeitgeberzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal mit 15% durch den Arbeitgeber zu versteuern, es wird dann sozialversicherungsfrei.
Ab 2007 wird das - wenigstens für die ersten 20km Entfernung - nicht mehr gehen. Ob hier bei weiteren Entfernungen eine Aufteilung in einen pauschal besteuerten Teil und einen voll steuerpflichtigen Sachbezug möglich sein wird, weiß ich noch nicht.
Vielleicht jemand anders?
Schöne Grüße
MM
Danke, aber Frage war nach WK-Abzug gestellt
Hallo Martin,
herzlichen Dank, aber ich meine bei der Steuererklärung. Was passiert mit einem ganz normalen MVV Ticket (Deutschland), wenn der Arbeitgeber NICHTS bezahlt. Bei den Kosten für PKW sollen doch die ersten 20 km nimmer anerkannt werden, erst die Restlichen. Was passiert bei einer MVV Karte, soll der Steuerbürger da auch die ersten 20 km selbst zahlen und dann kann man den Rest beim Finanzamt einreichen? Wie wird das auseinandergepfriemelt?
Schönen Tag noch und nochmal DANKE!!
Cl.
Hallo Claudia,
auf der Ebene Werbungskosten ist das ziemlich einfach: Es ist ausschließlich die Entfernungspauschale ansetzbar, nicht mehr die tatsächlichen Fahrtkosten für den ÖPNV. Und die Pauschale wird ab 2007 halt erst ab dem 21. Kilometer berechnet.
(Nicht ärgern, die Gekniffenen sind dann eher die, die lieber mit dem teuren Blech im Stau stehen als mit der unabhängig von Werbungskosten oder nicht billigen S-Bahn dran vorbeifahren…)
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
herzlichen Dank und noch ein schönes WE!
Claudia