[ESt] Laptop

Hallo,
ich finde leider keine eindeutigen Informationen zu diesem Thema: stimmt es, dass man einen Laptop im Gegensatz zu einem Desktop-Computer bereits im ersten Jahr voll absetzen kann oder muss man ihn auch drei Jahre lang abschreiben?
Wenn ja: warum eigentlich?
Danke,
#.

Hallo

Wenn ja: warum eigentlich?

Warum ist immer eine gute Frage…

Man kann ein Wirtschaftsgut dann sofort abschreiben, wenn es ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist. Dies sind Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 410 Euro Anschaffung [Rest lasse ich hier weg] kosten und dennoch selbständig nutzbar sind.

Wenn man also ein Notebook für nicht mehr als 410 Euro kaufen kann, ist es möglich, ihn gleich abzuschreiben, also die Betriebsausgaben im ersten Jahr anzusetzen.

Bei einem Computer ist es theoretisch auch möglich. Er dürfte aber insgesamt nicht mehr als 410 Euro kosten, da alle Bestandteile mitzählen, die erforderlich sind, um ihn selbständig nutzbar zu machen (Er braucht eine Maus, ein Monitor, eine Tastatur (etc.?)).

Hilft das?

Es grüßt

Berta

Man kann ein Wirtschaftsgut dann sofort abschreiben, wenn es
ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist. Dies sind
Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 410 Euro Anschaffung
[Rest lasse ich hier weg] kosten und dennoch selbständig
nutzbar sind.

Jaja, das ist schon klar. Aber ich habe ja -wie gesagt- mehrfach gelesen, dass man Laptops komplett absetzen kann, auch wenn der Anschaffungspreis über 410.- liegt. Das kam mir komisch vor, und ich möchte das daher bestätigt (oder auch widerlegt) haben.

In dem Zusammenhang: Versandkosten und -versicherung kann man wahrscheinlich eher nicht in die Berechnung mit 'reinnehmen, oder gehört sowas prinzipiell auch zu den Anschaffungskosten?

Gruß,
#.

Jaja, das ist schon klar. Aber ich habe ja -wie gesagt-
mehrfach gelesen, dass man Laptops komplett absetzen kann,
auch wenn der Anschaffungspreis über 410.- liegt.

Hallo,

na dann sag mal wo! Gesetz jedenfalls unterscheidet nicht zwischen Bohrhammer und Laptop oder zwischen Buchregal und Presslufthammer. Hier gibt es die GWG-Grenze, sonst nix. Anschaffungsnebenkosten gehören mit in die Grenze, da mitaktiviert.

Obacht: die 410,- Grenze ist Netto (!!!), auch für diejenigen, die keine VoSt-abziehen können (Arbeitnehmer bspw.). Insoweit kann also ein Laptop mit Bruttopreis von 487,90 Euro voll abgeschrieben werden als GWG. Keine Ahnung ob man so billig schon einen Laptop bekommt.

Mfg vom

showbee

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na dann sag mal wo!

Hm, möglicherweise habe ich da was missverstanden, als es darum ging, ob man den zu 100% absetzen kann oder je nach Gebrauch nur weniger anerkannt werden…

Gesetz jedenfalls unterscheidet nicht
zwischen Bohrhammer und Laptop oder zwischen Buchregal und
Presslufthammer. Hier gibt es die GWG-Grenze, sonst nix.
Anschaffungsnebenkosten gehören mit in die Grenze, da
mitaktiviert.

OK, vielen Dank.

Obacht: die 410,- Grenze ist Netto (!!!), auch für diejenigen,
die keine VoSt-abziehen können (Arbeitnehmer bspw.). Insoweit
kann also ein Laptop mit Bruttopreis von 487,90 Euro voll
abgeschrieben werden als GWG. Keine Ahnung ob man so billig
schon einen Laptop bekommt.

Grmpf, im vorliegenden Fall um ganze 30 Euro verfehlt…

Danke,
#.