EST: letztes Drittel alter Computer/neuer Computer

Hi Leute,

ich hab von meinem jetzigen Computer bereits 2/3 abgesetzt, kann also bei der kommenden EST-Erklärung noch 1/3 absetzen.

Nun wollte ich mir noch dieses Jahr einen neuen zulegen.

Wie ist die Lage??? Kann ich das letzte drittel vom alten und gleichzeitig 1/3 vom neuen angeben = alten Rechner kaputtschreiben???

Dank im voraus

Gruß

Holger

Hi,Holger,

das kannst Du unter der Voraussetzung, dass Du den alten Rechner noch hast.
Mich wundert nur diese 1/3-Regelung, da meines Wissens die FÄ Computer auf bisher 25% und jetzt sogar nur auf 20% per anno abschreiben.

Gruss Willi

Hi, Willi,

Dank für Deine Hilfe.
Die 1/3 Regelung ist übrigens aufgrund von Handeln mit FA herausgekommen. Es lohnt sich immer mit denen zu handeln! Mehr als nein sagen können die eh nicht…

Gruß Holger

Hi,

Dank für Deine Hilfe.
Die 1/3 Regelung ist übrigens aufgrund von Handeln mit FA
herausgekommen. Es lohnt sich immer mit denen zu handeln! Mehr
als nein sagen können die eh nicht…

Eben, und wenn man den Computer gewerblich und evtl. anspruchsvoll nutzt, kann man auch eine kürzere Verwendungsdauer geltend machen.

Den zweiten Computer kannst Du aber nur geltend machen, wenn Du entweder eine Sonderabschreibung auf 0 machst, weil er eben keinen Restwert mehr hatte bzw. Du ihn nicht mehr verkaufen konntest, oder aber eben beide benutzt. Bei mir hat ersteres schon mal geklappt. Kommt immer auf den FA-Heini an.

Gruß
Christian