das kannst Du unter der Voraussetzung, dass Du den alten Rechner noch hast.
Mich wundert nur diese 1/3-Regelung, da meines Wissens die FÄ Computer auf bisher 25% und jetzt sogar nur auf 20% per anno abschreiben.
Dank für Deine Hilfe.
Die 1/3 Regelung ist übrigens aufgrund von Handeln mit FA herausgekommen. Es lohnt sich immer mit denen zu handeln! Mehr als nein sagen können die eh nicht…
Dank für Deine Hilfe.
Die 1/3 Regelung ist übrigens aufgrund von Handeln mit FA
herausgekommen. Es lohnt sich immer mit denen zu handeln! Mehr
als nein sagen können die eh nicht…
Eben, und wenn man den Computer gewerblich und evtl. anspruchsvoll nutzt, kann man auch eine kürzere Verwendungsdauer geltend machen.
Den zweiten Computer kannst Du aber nur geltend machen, wenn Du entweder eine Sonderabschreibung auf 0 machst, weil er eben keinen Restwert mehr hatte bzw. Du ihn nicht mehr verkaufen konntest, oder aber eben beide benutzt. Bei mir hat ersteres schon mal geklappt. Kommt immer auf den FA-Heini an.